Der Stadtrat der Stadt Oederan hat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2019 den Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Bau- und Lebensmittelmarkt Eppendorfer Straße“ Breitenau (ehemaliger Pennymarkt) in der Fassung 04/2019 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungsplan hatte die Errichtung eines Lebensmittelmarktes, eines Baumarktes und einer Lagerhalle zum Ziel.
Die Umsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplans wurde nicht in der im Durchführungsvertrag vereinbarten Frist zu Ende geführt. Der geplante Baumarkt im Flurstück 152/12 wurde nicht realisiert. Die im Flurstück 152/11 festgesetzte Nutzung als Lebensmittelmarkt wurde eingestellt.
Wird der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der im Durchführungsvertrag vereinbarten Frist durchgeführt, soll die Gemeinde gemäß § 12 (6) BauGB den Bebauungsplan aufheben.
Die Voraussetzungen zur Aufhebung sind im vorliegenden Fall gegeben.
Mit Erlangung der Rechtskraft der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans kann die Weiterentwicklung des Standortes dann für den städtischen Bauhof erfolgen.
Die Aufstellung der Satzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans mit Begründung in der Fassung 04/2019 sowie der aufzuhebende seit 01.03.1995 rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungsplan „Bau- und Lebensmittelmarkt Eppendorfer Straße“ liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 11.06.2019 bis zum 12.07.2019
in der Stadtverwaltung Oederan, Bauamt, Zimmer 301, Ansprechpartner Herr Hofmeister
Gerichtsstraße 18, 09569 Oederan während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und
Dienstag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 15.00 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und
Donnerstag von 08:30 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Einsicht nach individueller Terminabsprache unter Telefon 037292 / 27164 vorzunehmen.
Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde unter www.oederan.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Schneider Siegel
Bürgermeister
Stadt Oederan
Stadtbauamt SG Bauordnung
Lothar Hofmeister
Tel.: 037292 27164 E-Mail: hofmeister.sv@oederan.de