Bebauungsplan „Neue Straße“ Merschwitz beschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz hat am 20.04.2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Neue Straße“ Merschwitz in der Fassung vom 27.03.2015 als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan tritt gemäß §10 Abs.3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan „Neue Straße“ Merschwitz mit zusammenfassender Erklärung nach §10 Abs.4 BauGB kann während der üblichen Dienststunden im Rathaus Nünchritz, Glaubitzer Straße 10, Bauamt, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auf die Vorschriften des §44 Abs.3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des §44 Abs.4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in §214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs.2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach §214 Abs.3 Satz 2 BauGB sind gemäß §215 Abs.1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Nünchritz, den 05.05.2015
Gerd Barthold
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Nünchritz Bauamt Glaubitzer Straße 10 01612 Nünchritz Tel: 035265-50036