Bebauungsplan Gemeinde Nünchritz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Hauptstraße Leckwitz" - Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs.2 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.11.2019 bis 05.12.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

In seiner Sitzung am 16.09.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz den Entwurf des Bebauungsplans „Hauptstraße Leckwitz“ gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 55/4 und 55/22, jeweils Gemarkung Leckwitz, nördlich der Hauptstraße im nordwestlichen Teil der Ortslage Leckwitz und ist in der Anlage dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Nünchritz, die bisherige Nutzung baurechtlich zu legitimieren und gleichzeitig eine ausgeweitete gewerbliche Nutzung zu ermöglichen.

Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch Auslegung des Vorentwurfes fand bereits vom 03.05.2018 bis einschließlich 04.06.2018 statt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls frühzeitig beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die dabei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden in der öffentlichen Gemeinderatssatzung am 16.09.2019 behandelt und abgewogen.

Der Entwurf der des Bebauungsplans „Hauptstraße Leckwitz“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 16.09.2019, liegt in der Gemeindeverwaltung Nünchritz, Glaubitzer Straße 10, Zimmer 4, in 01612 Nünchritz in der Zeit

vom 04. November 2019 bis einschließlich 05. Dezember 2019

im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag         07:30 – 11:30 Uhr      12:00 – 15:30 Uhr

Dienstag                                            07:30 – 11:30 Uhr      12:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                               07:30 – 12:30 Uhr

die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans „Hauptstraße Leckwitz“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Nünchritz unter www.nuenchritz.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.bauleitplanung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Gemäß § 2a BauGB wurde für den Bebauungsplan „Hauptstraße Leckwitz“ ein Umweltbericht erstellt (Umweltbericht der Arnold Consult AG, Meißen, als Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ vom 16.09.2019). Im Umweltbericht werden die nachfolgend gelisteten Informationen zu folgenden Schutzgütern gegeben:

  • Allgemeiner Natur- und Umweltschutz
  • Umweltbericht: Beschreibung der baubedingten, betriebsbedingten und kumulativen Auswirkungen des Vorhabens; keine Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern, die im Zusammenspiel erhöhte Umweltbetroffenheit befürchten lassen; naturschutzfachlicher Ausgleich erfolgt vollumfänglich intern, artenschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen.
  • Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
  • Umweltbericht: geringe Vorbelastung durch die Emissionen aus bestehender Verkehrsverbindung zwischen Nünchritz und Nieschütz, anliegende Wohngebäude an Hauptstraße vorhanden; durch Nutzung und Betrieb der geplanten gewerblichen Einrichtung wird sich lufthygienische und Lärmsituation im Plangebiet und dessen Umfeld nur unwesentlich verändern. Für Schutzgut Mensch sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt:
  • Umweltbericht: keine besonders wertvollen oder gesetzlich geschützten Bestände bekannt, keine Schutzgebiete betroffen. Flächenversiegelung der vormaligen landwirtschaftlichen Flächen führt zu nachhaltiger Einschränkung des Lebensraumes für Tiere und Pflanzen; im Randbereich werden Ausgleichsflächen rechtlich gesichert; konkrete Pflanzgebote; Für das Schutzgut ergeben sich Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit.
  • Schutzgut Fläche:
  • Umweltbericht: Vorbelastung durch bestehende Nutzung als „Wilde Lagerfläche“; Umsetzung der Planung bedingt quantitativen Flächenverlust von Freiflächen. Für das Schutzgut Fläche ergeben sich Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit.
  • Schutzgut Boden:
  • Umweltbericht: Boden durch jetzige Nutzung als Lagerplatz mit Abstellflächen und Fahrverkehr bereits verdichtet; Schutzgut wird durch eine Erhöhung des Versiegelungsgrades grundsätzlich in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt; im Ausgleich Festsetzung von Bereichen, auf denen eine naturnahe Gestaltung des Bodens möglich und dauerhaft gesichert ist; insgesamt Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit.
  • Schutzgut Wasser: 
  • Umweltbericht: Keine Oberflächengewässer vorhanden; mit Überplanung erfolgt Bodenversiegelung, die nachhaltige Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser zur Folge hat; mit einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate ist zu rechnen. Versickerungsmöglichkeiten sind aufgrund der bisherigen Nutzung bereits eingeschränkt. Durch Festsetzung einer oberflächlichen Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswassers können Auswirkungen minimiert werden. Es ergeben sich Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut Wasser.
  • Schutzgut Luft/Klima:
  • Umweltbericht: Mit Überplanung gehen offene landwirtschaftliche Flächen, die grundsätzlich zur Kaltluftproduktion beitragen, verloren, die Flächengröße des Planumgriffs ist jedoch sehr gering. Keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
  • Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild:
  • Umweltbericht: Ortsrandlage mit bestehenden dörflichen Mischstrukturen, Vorbelastung durch nahes Wacker-Chemie-Werk; Planung ist als verträglich einzustufen. keine erheblichen Umweltauswirkungen für das Schutzgut.
  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
  • Umweltbericht: keine Bodendenkmäler im Planumgriff bekannt, keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Ebenso liegen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ bereits folgende wesentliche Umweltinformationen und umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes in der Gemeindeverwaltung Nünchritz eingesehen werden können:

  • Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
  • Landratsamt Meißen, Brand- und Katastrophenschutz, Schreiben vom 25.04.2018, mit Hinweisen zur nötigen Löschwassermenge, der Erreichbarkeit der Löschwasserentnahmestellen, den Abständen von Hydranten sowie den nötigen Bewegungs- und Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge.
  • Landratsamt Meißen, Untere Forstbehörde, Schreiben vom 25.04.2018, mit Hinweisen zur angrenzenden Neuaufforstung auf östlichem Nachbargrundstück und den damit verbundenen Forderungen zum Abstand zwischen Wald und Bebauung lt. Sächsischem Waldgesetz.
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 31.05.2018, mit Hinweisen zur radiologischen Situation (erhöhte Radonkonzentrationen in der Bodenluft sind im Plangebiet wahrscheinlich nicht vorhanden).
  • Schutzgut Boden:
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 31.05.2018, mit Hinweisen zur geologischen Situation vor Ort anhand Datenlage (Vorhandensein einer ehemaligen anthropogenen Abgrabung – evt. Sand-/Kiesgrube)

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Hauptstraße Leckwitz“ unberücksichtigt bleiben können.

Gerd Barthold

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Nünchritz

Glaubitzer Straße 10

01612 Nünchritz

Herr Riedel - Bauamtsleiter

Tel: 035265-50037

E-Mail: u.riedel@nuenchritz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textteil
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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