Flächennutzungsplan Gemeinde Nünchritz Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des FNP der Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz, Glaubitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.02.2019 bis 15.03.2019
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz, Glaubitz - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Folgende Gremien haben in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz, Glaubitz gemäß §2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §1 Abs.8 BauGB zu ändern, haben den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und haben beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs.1 BauGB in Form der öffentlichen Auslegung durchzuführen:

  • Gemeinderat der Gemeinde Glaubitz in der Sitzung am 19.11.2018
  • Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz in der Sitzung am 26.11.2018
  • Gemeinschaftsausschuss der VG Nünchritz, Glaubitz in der Sitzung am 16.01.2019

Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgen in folgenden Bereichen Änderungen:

Änderungsbereich1: In Glaubitz westlich der Schulstraße wird eine straßenbegleitende Fläche, welche sich über die Flurstücke 234/3 und 234/5 der Gemarkung Glaubitz erstreckt, als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Änderungsbereich 2: An der Schulstraße in Glaubitz wird das Grundstück der ehemaligen Schule, bestehend aus den Flurstücksnummern 103/11 und 103/12 der Gemarkung Glaubitz, entsprechend der tatsächlichen Nutzung als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Änderungsbereich 3: In Glaubitz wird östlich an das Erschließungsgebiet Seebergblick anschließend, zwischen Oststraße und Milchweg, eine neue Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bereich erstreckt sich über Flächen der Flurstücknummern 765, 766, 767, 776/3, 777/1,4,7, 778/1, 780/1, 781/1, 782/1, 783, 784/1, 785/1, 786/3, 787/4 und 831/2 der Gemarkung Glaubitz.

Änderungsbereich 4: In Nünchritz wird zwischen der vorhandenen Bebauung Gartenstraße/Randsiedlung und der Gemarkungsgrenze Glaubitz nordöstlich der Gartenstraße eine straßenbegleitende Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Restfläche bis zur Eisenbahnstrecke Leipzig-Dresden wird als Grünfläche ausgewiesen. Der Änderungsbereich umfasst Flächen der Flurstücksnummern 293/1,2, 294, 297/1,3,4,5,6,7, 298, 299/1,2, 300, 301/1,2,4, 302/1, 302b,c,d,e und 302 der Gemarkung Nünchritz.

Änderungsbereich 5: Nordöstlich der Gartenstraße in Nünchritz zwischen der Garagengemeinschaft Gartenstraße und der vorhandenen Wohnbebauung werden Teilflächen der Flurstücksnummern 305/3, 309a, 309/1, 309/2 sowie 313 der Gemarkung Nünchritz als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Änderungsbereich 6 und 7: Die Änderungsbereiche umfassen Teilflächen der Flurstücksnummern 322/1 und 305/2 der Gemarkung Zschaiten an der Feldstraße in Roda am nordwestlichen Ortsrand. Beide Teilflächen wurden mit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Ort einbezogen. Entsprechend wird eine Teilfläche des Flurstücks 322/1 als Wohnbaufläche und eine Teilfläche des Flurstück 305/2 als gemischte Baufläche ausgewiesen.

Änderungsbereich 8: Auf Grund des angrenzenden festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Elbe werden in Grödel im Wirtschaftshof bisher als Wohnbaufläche festgesetzte Teilflächen der Flurstücksnummern 31, 32/1, 34/1 und 35 der Gemarkung Grödel als Grünfläche ausgewiesen.

Änderungsbereich 9: In Nünchritz im Bereich Schulstraße/Hochwasserweg werden die Flurstücke Nummern 78/3, 327/12, /13, /14, /15, /16, 327/18 und 514/2 der Gemarkung Nünchritz als Wohnbaufläche ausgewiesen. Das Areal umfasst die Flächen der ehemaligen Kindertagesstätte an der Schulstraße, welche bereits mit Wohnbebauung bebaut sind, und die Fläche des Bauhofs am Hochwasserweg.

Änderungsbereich 10: In Leckwitz wird die Flurstücksnummer 55/4 der Gemarkung Leckwitz nördlich der Hauptstraße in Ergänzung des Ortsrandes als gemischte Baufläche ausgewiesen.

Änderungsbereich 11: Östlich der Winzerbergstraße in Leckwitz zwischen dem Bach und der südlich vorhandenen Bebauung wird straßenbegleitend eine Wohnbaufläche ausgewiesen. Diese umfasst Teilflächen der Flurstücksnummern 147, 169/2 und 176 der Gemarkung Leckwitz.

Änderungsbereich 12: Nördlich vom Merschwitz wird auf einer Fläche, welche zwischen der Staatsstraße S88, der Kreisstraße K8556 und der Straße nach Naundörfchen liegt, eine Sonderbaufläche Photovoltaik ausgewiesen. Der Bereich umfasst die Flurstücksnummern 318/1, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330 und 331 der Gemarkung Leckwitz.

Änderungsbereich 13: Der Bereich befindet sich in Merschwitz nördlich des Münchsbergs an der Seußlitzer Straße. Zwei straßenbegleitende Teilflächen beidseitig der Seußlitzer Straße werden als Wohnbauflächen ausgewiesen. Der Änderungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 140a, 141, 142, 143, 144, 149, 362, 365 und 366 der Gemarkung Merschwitz.

Änderungsbereich 14: In Neuseußlitz werden innerörtlich südlich der Alleestraße zwei Teilflächen als Wohnbauflächen ausgewiesen. Die Teilflächen umfassen Teile der Flurstücke 235/4, 14, 41 und 42 der Gemarkung Neuseußlitz.

Änderungsbereich 15: In Neuseußlitz wird am Kirchberg im Anschluss an die vorhandene Bebauung eine Teilfläche des Flurstücks 425 der Gemarkung Neuseußlitz als Wohnbaufläche ausgewiesen, der restliche Teil dieses Flurstücks und das Flurstück 426 als Grünfläche. Gleichzeitig wird als Ausgleich für die geplanten Maßnahmen das am Kirchberg gelegene Flurstück 404 der Gemarkung Neuseußlitz als neu zu schaffendes Biotop festgesetzt.

Änderungsbereich 16: Dieser Bereich befindet sich nördlich der Straße Kirchberg am Ortsrand Richtung Döschütz. Eine Teilfläche des Flurstück 423/5 der Gemarkung Neuseußlitz wird im Anschluss an die vorhandene Mischbaufläche als gemischte Baufläche ausgewiesen. Eine weitere Teilfläche des Flurstücks 423/5 und das Flurstück 423/6 werden als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.

Änderungsbereich 17: In Diesbar-Seußlitz wird auf einem zwischen An der Weinstraße und dem Elbradweg befindlichen Grundstück eine Teilfläche nicht mehr als Parkplatz sondern als Grünfläche ausgewiesen. Der Bereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 194/12 der Gemarkung Diesbar-Seußlitz.

Der gebilligte Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 05.10.2018, liegt in der Gemeindeverwaltung Nünchritz, Glaubitzer Straße 10, Zimmer 15, in 01612 Nünchritz in der Zeit

14.02.2019 bis einschließlich 15.03.2019

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der folgenden Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag:       07:30 – 11:30 Uhr und 12:30 Uhr – 15:30 Uhr

Dienstag:                    07:30 – 11:30 Uhr, 12:30 – 18:00 Uhr

Freitag:                       07:30 – 12:30 Uhr

die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nünchritz, Glaubitz zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können auf der Internetseite (Mandanten-Beteiligungsportal) der Gemeinde Nünchritz unter

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/nuenchritz/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Gerd Barthold           

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Nünchritz

Glaubitzer Straße 10

01612 Nünchritz

Herr Riedel - Bauamtsleiter

Tel: 035265-50037

E-Mail: u.riedel@nuenchritz.de

Gegenstände

Übersicht
  • 01 Planzeichnung Vorentwurf 1. Änderung FNP
  • 02 Begründung Vorentwurf 1. Änderung FNP
  • 03 Flächenermittlung 1. Änderung FNP

Informationen

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