Bebauungsplan Stadt Niesky Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 18 "Gewerbegebiet Niesky Nord"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.06.2020 bis 10.07.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Niesky Nord“ zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat in seiner öffentlichen Tagung am 01.04.2019 die Aufstellung eines  Bebauungsplans "Gewerbegebiet Niesky Nord"  für die ganz oder teilweise betroffenen Flurstücke 388, 387, 386, 385, 384, 383, 382, 381, 380, 285, 286, 287, 288, 298, 303, 304, 305/1, 305/2, 306/3, 282/1, 284/1, 284/3, 284/4, 283/1, 283/2, 55/10, 55/14, 55/16, 55/17, 55/18 und 329/1 der Gemarkung Niesky Flur 1 beschlossen. 

Die Begründung mit dem Umweltbericht, die Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, der Bestandsplan Biotope und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz liegen in der Fassung vom 05.05.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich vom 25.06.2020 bis 10.07.2020 in der Stadtverwaltung Niesky, Muskauer Straße 20/22, 02906 Niesky, Zimmer 101, während folgender Zeiten aus:

Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um das Infektionsrisiko zu verringern, kommt es derzeit zu Beschränkungen des Besucherverkehrs in unserer Behörde. Einsichtnahmen in ausliegende Unterlagen sind jedoch nach telefonischer Anmeldung weiterhin möglich.

Dazu ist es erforderlich, sich zu o.g. Zeiten unter den Telefonnummern 03588 28 26 0, 03588 2826-50 oder 03588 2826-51 anzumelden. Die Mitarbeiter werden Ihnen die Beteiligung ermöglichen. Die vollständigen Planentwurfsunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Niesky unter http://niesky.de/beteiligungsportal sowie im Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.-sachsen.de/ einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Darstellungen bzw. textlichen Feststetzungen vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 BauGB nicht berücksichtigt werden.

Beate Hoffmann

Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Große Kreisstadt Niesky

Muskauer Straße 20/22

02906 Niesky

Frau Kopke

Tel.: 03588 28 26 51

E-Mail: bauverwaltung@niesky.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbericht
  • Bestandsplan Biotope
  • Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung

Informationen

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