Bebauungsplan Stadt Niesky Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einzelhandelsstandort Horkaer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.02.2019 bis 29.03.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Einzelhandelsstandort Horkaer Straße" nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.02.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Horkaer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung sowie der Auswirkungsanalyse gebilligt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücke 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122 und 123 der Gemarkung Niesky Flur 3. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan (unmaßstäblich) nachrichtlich wiedergegeben.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung - durchgeführt. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Entsprechend § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB,  der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB sowie der Angabe von umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 abgesehen. Umweltrelevante Belange werden in der Planung vollständig berücksichtigt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einzelhandelsstandort Horkaer Straße“ wird mit Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung und Auswirkungsanalyse gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

27.02.2019 bis einschließlich zum 29.03.2019

im Rathaus der Großen Kreisstadt Niesky, 02906 Niesky, Muskauer Str. 20/22, Zimmer 303, während folgender Zeiten

Dienstag, Mittwoch             9:00 – 12:00 Uhr und  13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag                          9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag                                   9:00 – 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Niesky unter http://niesky.de/beteiligungsportal sowie im Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.-sachsen.de/ einsehbar.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Horkaer Straße“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Beate Hoffmann

Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Große Kreisstadt Niesky

Muskauer Straße 20/22

02906 Niesky

Frau Kopke

Tel.: 03588 282651

E-Mail: bauverwaltung@niesky.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Auswirkungsanalyse

Informationen

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