Bebauungsplan Stadt Niesky Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einzelhandelsstandort Horkaer Straße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 12.02.2020 bis 11.02.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Horkaer Straße“ in Niesky

  1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat am 09.09.2019 in seiner öffentlichen Tagung die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Horkaer Straße“ in Niesky in der Fassung vom 26.08.2019 mit redaktionellen Änderungen gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Der Landkreis Görlitz teilte am 04.12.2019 unter Aktenzeichen: 330-01-03-BLP-1670 der Stadt Niesky das Ergebnis der summarischen Prüfung mit. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
  2. Der Geltungsbereich des Satzungsgebietes umfasst die Flurstücke 113; 114; 115; 116; 117; 118; 119; 120; 121; 122 und 123 der Gemarkung Niesky Flur 3 und ist dem Planausschnitt zu entnehmen.
  3. Jedermann kann die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Einzelhandelsstandort Horkaer Straße" in NIesky bei der Großen Kreisstadt Niesky, Bauverwaltung, Muskauer Straße 20/22, Zimmer 101 während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan sowie die Begründung können gemäß § 10a BauGB zusätzlich über das Internetportal der Stadt Niesky (https://niesky.de/Beteiligungsportal) sowie über das Zentrale Landesportal (https://buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Großen Kreisstadt Niesky geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 BauGB hingewiesen.

Sind durch den Erlass der Satzung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit seines Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hoffmann, Oberbürgermeisterin                 

Kontaktperson

Große Kreisstadt Niesky

Muskauer Straße 20/22

02906 Niesky

Frau Kopke

Tel.: 03588 28 26 51

E-Mail: bauverwaltung@niesky.de

Gegenstände

Übersicht
  • Satzungsbeschluss
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Analyse zu den städtebaulichen Auswirkungen
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Schalltechnisches Gutachten Nachtrag

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.