Bebauungsplan Stadt Niesky Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 "Erweiterung PENNY-Markt" in Niesky

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 14.11.2018 bis 13.11.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung PENNY-Markt“ in Niesky

  1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat am 11.06.2018 in seiner öffentlichen Tagung die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 „Erweiterung PENNY-Markt“ in Niesky in der Fassung vom 04.12.2017 mit redaktionellen Änderungen vom 07.05.2018 gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Der Landkreis Görlitz teilte am 31.7.2018 unter Aktenzeichen: 330-1-03-BLP-1646 der Stadt Niesky das Ergebnis der summarischen Prüfung mit. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
  2. Der Geltungsbereich des Satzungsgebietes umfasst Gemarkung Niesky Flur 3, Flurstück 180/2 mit einer Gesamtfläche von 2.887 m² und ist dem Planausschnitt zu entnehmen.
  3. Jedermann kann die Satzung  zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung PENNY-Markt“ in Niesky bei der Großen Kreisstadt Niesky, Bauverwaltung, Muskauer Straße 20/22, Zimmer 303 während der Öffnungszeiten  einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan sowie die Begründung können gemäß § 10a BauGB zusätzlich über das Internetportal der Stadt Niesky (https://niesky.de/Beteiligungsportal) sowie über das Zentrale Landesportal (https://buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Großen Kreisstadt Niesky geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 BauGB hingewiesen.

Sind durch den Erlass der Satzung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit seines Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hoffmann, Oberbürgermeisterin                 

Kontaktperson

Große Kreisstadt Niesky

Muskauer Straße 20/22

02906 Niesky

Frau Kopke, Tel.: 03588 28 26 51

E:Mail: bauverwaltung@niesky.de

Gegenstände

Übersicht
  • Satzungsbeschluss
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Protokoll Anwohnerbefragung
  • Protokoll Verkehrsschau

Informationen

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