Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Niesky Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung für den Bereich Martinstraße/Sachsenweg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.09.2017 bis 27.10.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

des Entwurfs der Ergänzungssatzung für den Bereich Martinstraße/Sachsenweg mit Lageplan und Begründung zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat in seiner Sitzung am 04.09.2017 den Entwurf zur Ergänzungssatzung für den Bereich Martinstraße/Sachsenweg bestehend aus der Satzung und dem Lageplan beschlossen, die Begründung gebilligt und den Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Ziel der Satzung ist die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung zu ermöglichen.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 257/2 und 270/3 der Flur 5 in der Gemarkung Niesky.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich Martinstraße/Sachsenweg mit Lageplan und Begründung in der Fassung vom 10.08.2017 liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich

in der Zeit vom 25.09.2017 bis zum 27.10.2017

in der Stadtverwaltung Niesky, Muskauer Straße 20/22 in 02906 Niesky während folgender Zeiten aus:

Dienstag             9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch              9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag                9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Niesky vorgebracht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Die Stadt prüft die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der eine Satzung zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätend geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Niesky, 13.09.2017                                                    Beate Hoffmann, Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Große Kreisstadt Niesky

Muskauer Straße 20/22

02906 Niesky

Frau Kopke

Tel.: (03588) 28 26 51

E-Mail: beteiligung@niesky.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Entwurf Satzung/Lageplan/Begründung

Informationen

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