Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 01/2014 „Wohnbauvorhaben Auenblick in Niederwiesa“
Die bei der durchgeführten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 15.03.2017 bis 19.04.2017 eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.11.2017 abgewogen. Die Abwägung erfolgte mit Beschluss Nr. 34/17 durch den Gemeinderat mit dem Ergebnis, dass auf Grund der vorgebrachten Stellungnahmen der Bebauungsplan ergänzt und geändert werden muss. Dies hat eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB (erneute Auslegung und erneute Einholung der Stellungnahmen) zur Folge.
Vom Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 27.11.2017 mit Beschluss Nr. 34/17 die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Entsprechend § 4a, Abs. 3 BauGB wird folgende Verfahrensweise festgelegt:
Stellungnahmen sind nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben:
Planzeichnung:
Begründung:
Die Frist zur Stellungnahme wird auf min. zwei Wochen begrenzt.
Da durch die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Der geänderte und überarbeitete Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 01/2014 „Wohnbauvorhaben Auenblick in Niederwiesa“ in der vom Fassung 25.10.2017 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung wird erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 14.12.2017 bis 08.01.2018
(jeweils einschließlich)
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Niederwiesa im Rathaus, Dresdner Straße 22,
während der nachfolgend genannten Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 – 13:00 Uhr
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde unter www.gemeinde-niederwiesa.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während dieser Auslegungsfrist (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels) können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zum Planentwurf des Bebauungsplanes oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Niederwiesa, Dresdner Str. 22, 09577 Niederwiesa abgegeben werden. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie den geltend gemachten Belangen und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
Unberücksichtigt bleiben auch vor Beginn der Auslegung erhobene Einwendungen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
gez. Meier
Bürgermeisterin
Niederwiesa, 28.11.2017
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 01/2014 "Wohnbauvorhaben Auenblick in Niederwiesa"
Bauamt Niederwiesa
Frau Heike Kuksch