Bebauungsplan Gemeinde Niederwiesa Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot Lichtenwalde“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.06.2019 bis 12.07.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niederwiesa

Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot Lichtenwalde“

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 25.02.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot Lichtenwalde“ gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.

Ziel der Planung ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrdepots im Ortsteil Lichtenwalde, da der Mietvertrag für den bisherigen Standort nicht fortgeführt wird.

Im Rahmen der Planung sind eine Schallimmissionsprognose und eine Risikoabschätzung zum Artenschutz zu erstellen sowie eine Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung vorzunehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 (4) BauGB) mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf in der Fassung 05/2019 sowie die bereits vorliegende Risikoabschätzung zum Artenschutz und die Schallimmissionsprognose liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom    13.06.2019 bis   12.07.2019

– jeweils einschließlich –

im Rathaus der Gemeinde Niederwiesa, Dresdner Straße 22, im Bauamt während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag                       von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag                     von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch                     von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag                 von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag                        von 8:00 – 12:00 Uhr

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die auszulegenden Gutachten zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde unter www.gemeinde-niederwiesa.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Bauamt gegeben.

Von der Öffentlichkeit können schriftliche Stellungnahmen zum Vorentwurf oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Niederwiesa, Dresdner Str. 22, 09577 Niederwiesa abgegeben werden. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie die geltend gemachten Belange und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

Unberücksichtigt bleiben auch vor Beginn der Auslegung erhobene Einwendungen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

gez. Ilona Meier

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Niederwiesa

Bauamt

Dresdner Str. 22

09577 Niederwiesa

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Planzeichnung
  • Gutachten Artenschutz
  • Gutachten Schallimmissionsprognose

Informationen

Übersicht
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