Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Beschluss

Bebauungsplan Nr. 54 „Kirschallee – Gebiet II“ in Neustadt in Sachsen

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 03.05.2019 bis 02.05.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 23. Januar 2019 den Bebauungsplan Nr. 54 „Kirschallee – Gebiet II“, bestehend aus der Planzeichnung „Teil A“, den textlichen Festsetzungen „Teil B1“ und der Begründung „Teil B2“ jeweils in der Fassung vom 18. April 2018, geändert am 24. August 2018, einschließlich der redaktionellen Änderungen vom 14. Dezember 2018 als Satzung beschlossen.

Die Planung wurde mit Bescheid des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 10. April 2019, Az: 0004-14.6.28-621.4-260.030-03.0, gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan, die Begründung dazu und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formschriften, sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Neustadt in Sachsen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Neustadt in Sachsen, 3. Mai 2019                                                      

Mühle, Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Satzung Teil A Planzeichnung
  • Satzung Teil B1 TextlicheFestsetzungen.
  • Satzung Teil B2 Begründung
  • Satzung Teil B2 Anlage2 Fachbeitrag Altlasten
  • Satzung Teil B2 Anlage3 Schallschutzgutachten
  • Satzung Teil C Umweltbericht Grünordnungsplan

Informationen

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