Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Beschluss

Genehmigung der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 06.09.2019 bis 05.09.2020
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Planzeichnung

Die vom Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen am 22.05.2019 als Satzung beschlossene 8. Änderung des Bebauungsplanes  „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ der Stadt Neustadt in Sachsen wurde mit Bescheid des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 15.08.2019, Az.: 0004-14.6.28-621.4-260.40-03.8, gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 i. V .m. § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), genehmigt.

Die Satzung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) jeweils in der Fassung vom 11.01.2019, einschließlich der redaktionellen Änderungen vom 09.04.2019 und der Begründung (Teil C1) und dem Umweltbericht (Teil C2) in der Fassung vom 11.01.2019, einschließlich der redaktionellen Änderungen vom 09.04.2019. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die Änderung des Bebauungsplanes tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die genehmigte Bebauungsplanänderung und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Markt 24, Zimmer 2, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formschriften, sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Neustadt in Sachsen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Neustadt in Sachsen, den 06.09.2019

Mühle, Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Bescheid Ausnahmegenehmigung
  • Anlage 1 Schallschutzgutachten
  • Anlage 2 Auszug INSEK

Informationen

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