Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Beschluss

Bebauungsplanes Nr. 49 „Einzelhandelsstandort Dresdner Straße“ in Neustadt in Sachsen

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 05.04.2019 bis 04.04.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 20. März 2019 den Bebauungsplan Nr. 49 „Einzelhandelsstandort Dresdner Straße“ in Neustadt in Sachsen, bestehend aus Teil A Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzungen in der Fassung vom 16. März 2018 mit redaktionellen Anpassungen vom 16.11.2018 und Änderungen gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2019 als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 16. März 2018 mit redaktionellen Anpassungen vom 16. November 2018 und Änderungen gemäß Stadtratsbeschluss vom 20. Februar 2019 wurde gebilligt.

Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die DIN 45691 sowie die DIN 18920 können eingesehen werden.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Neustadt in Sachsen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Neustadt in Sachsen, den 5. April 2019

Mühle, Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/intern/login.xhtml

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