Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Öffentliche Auslegung

Entwurfes der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2019 bis 05.04.2019
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 20.02.2019 den Entwurf der 8. Änderung bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ in Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C-1) sowie dem Umweltbericht (Teil C-2) jeweils in der Fassung vom 11.01.2019.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ in Neustadt in Sachsen erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

04.03.2019 bis 05.04.2019

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten

 

montags                            
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags      
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags            
09:00 - 12:00 Uhr.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

  • Umweltbericht zur 8. Änderung Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ (Teil C-2), Planungsbüro Schubert - ARCHITEKTUR & FREIRAUM, Rumpeltstraße 1, 01454 Radeberg vom 11.01.2019 - mit der Beschreibung der Wirkfaktoren und der Umweltschutzziele aus den Fachplanungen, der Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen bei der Durchführung der Planung, der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und der Darstellung von Kompensationsmaßnahmen und der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bebauungsplan 
  • Schallschutzgutachten ABD 42504-01/17; Akustik Bureau Dresden, Ingenieurgesellschaft mbH, Julius-Otto-Straße 13, 01219 Dresden vom 19.10.2017 (Anlage der Begründung, Teil C1) - Im Gutachten wird die Verträglichkeit des Allgemeinen Wohngebietes und des Mischgebietes in Nachbarschaft zu den Gewerbe- und Industriegebieten und die sich daraus ergebenden Festsetzungen von Schutzmaßnahmen und Schallleistungspegeln nachgewiesen.
  • Stellungnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz - Osterzgebirge zum Vorentwurf vom 09.07.2018 mit Hinweisen und Forderungen zur Überarbeitung der Gebietsausweisung, zur Bewertung des Schutzgutes Boden, zur konsequenten Umsetzung der im Artenschutz festgesetzten Sachverhalte und dem Erfordernis eines Antrages auf Ausnahmegenehmigung für die Umverlegung des Teiches. 
  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit der Empfehlung projektbezogenen Baugrunduntersuchungen durchführen zu lassen und den Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität und den Bedarf an Schutzmaßnahmen.
  • Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Dresden vom 20.07.2018 mit Hinweisen zur Prüfung möglicher schalltechnischer Konflikte.
  • Stellungnahme des LAG für Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 10.07.2018 mit Hinweisen zur Entsiegelung und Empfehlung von Maßnahmen zur Kompensierung des Natureingriffes, mit Hinweisen auf Anforderungen an CEF-Maßnahmen und zur Prüfung der Kompensationsmaßnahmen.
  • Stellungnahme des LAG für Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. vom 10.07.2018 mit Hinweisen zu Kompensationsmaßnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft.
  • Stellungnahme des LAG für Landesjagdverband Sachsen e. V. vom 07.07.2018 und 10.07.2018 mit der Anregung zur besseren Durchgrünung im Siedlungsbereich.
  • Stellungnahme des LAG für Naturschutzverband Sachsen e. V. vom 10.07.2018 mit Forderungen zur Prüfung von artenschutzrechtlichen Anforderungen und zur Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages.

Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Baugebietes und der Sicherung des umweltschonenden Umganges mit den Ressourcen.

Die kompletten Planungsunterlagen sind weiterhin auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neustadt in Sachsen, 22.02.2019

Mühle, Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.