Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Frühzeitige Beteiligung

Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ in Neustadt in Sachsen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.04.2018 bis 18.05.2018
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes
„Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“
 in Neustadt in Sachsen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2018 den Entwurf der 7. Änderung bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ in Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) jeweils in der Fassung vom 26.02.2018.
Durch die Änderung werden die Grundzüge des Ursprungsbebauungsplans nicht berührt, so dass die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben sind. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ in Neustadt in Sachsen erfolgt zu jeder-manns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

16.04.2018 bis 18.05.2018

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten
montags    09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags    09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags    09:00 - 12:00 Uhr.

Die kompletten Planungsunterlagen sind weiterhin auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bau-leitplan unberücksichtigt bleiben.

Neustadt in Sachsen, 22.03.2018
 

Peter Mühle
Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung und Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.