Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 zur „Wiedernutzbarmachung Industriegebiet Kirschallee“ in Neustadt in Sachsen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.01.2018 bis 24.02.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 zur „Wiedernutzbarmachung Industriegebiet Kirschallee“ in Neustadt in Sachsen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 20.12.2017 den Entwurf der 1. Änderung bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 zur „Wiedernutzbarmachung Indust-riegebiet Kirschallee“ in Neustadt in Sachsen, besteht aus der Planzeichnung - Teil A, den Textli-chen Festsetzungen - Teil B1, der Begründung - Teil B2 und dem Umweltbericht und Grünord-nungsplan Teil C jeweils in der Fassung vom 25.08.2017, zuletzt geändert am 17.11.2017.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

  • Umweltbericht und Grünordnungsplan - Teil C, Büro für Landschaftsarchitektur, Dipl.-Ing. Beate Hübner, Lieselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 25.08.2017, zuletzt geändert am 17.11.2017 mit der Bestandsbewertung zum Bebauungsplan Nr. 52 „Wiedernutzbarmachung Industriegebiet Kirschallee“, der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und den Erläuterungen zu den Kompensationsmaßnahmen
  • Schallschutzgutachten ABD 41873 / 14; Akustik Bureau Dresden, Ingenieurgesellschaft mbH, Julius-Otto-Straße 13, 01219 Dresden vom 09.10.2014
  • Endbericht zur artenschutzfachlichen Baubegleitung, ChiroPlan - Büro für Fledermauskunde, Dipl.-Ing. Thomas Frank, Bärensteiner Straße 18, 01277 Dresden vom 30.11.2016
  • Artenschutzfachbeitrag Amphibien und Reptilien, Ökologische Gutachten Steffen Teufert, Heinrich-Mann-Straße 21, 01877 Bischofswerda vom Mai 2015


Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 zur „Wiedernutzbarmachung Industriegebiet Kirschallee“ in Neustadt in Sachsen erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom 22.01.2018 bis 23.02.2018 in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten
montags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags 09:00 - 12:00 Uhr

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Neustadt in Sachsen www.neustadt-sachsen.de/wirtschaft_wohnen/b_planverfahren.php als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neustadt in Sachsen, 12.01.2018

Mühle, Bürgermeister
 

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Teil A Planzeichnung Entwurf
  • Teil B1 Textliche Festsetzungen Entwurf
  • Teil B2 Begründung Entwurf
  • Teil B2 Begründung Anlage 2 Schallschutzgutachten
  • Teil C Umweltbericht und Grünordnungsplan Entwurf
  • Teil C Anlage1 Plan1 Biotopbestand
  • Teil C Anlage1 Plan2 Grünordnungsplan
  • Teil C Anlage2 Abschlussbericht AFB Amphibien und Reptilien
  • Teil C Anlage3 Abschlussbericht AFB Vögel und Fledermäuse.

Informationen

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