Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Frühzeitige Beteiligung

2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 „Einzelhandelsstandort Dresdner Straße“ in der Stadt Neustadt in Sachsen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.10.2017 bis 17.11.2017
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 49 „Einzelhandelsstandort Dresdner Straße“ in der Stadt Neustadt in Sachsen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat am 20.09.2017 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 „Einzelhandelsstandort Dresdner Straße“ in der Stadt Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit integriertem Grünordnungsplan.  

Darüber hinaus liegen für das Plangebiet folgende umweltbezogene und weitere Informationen zur Einsichtnahme bereit:

  • Grünordnungsplan und Umweltbericht, Schulz Umwelt Planung, Schössergasse 10, 01796 Pirna vom 18.08.2017 mit der Bestandserfassung und –bewertung sowie Erläuterungen der Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie die Auswirkungen auf den Menschen. Weiterhin werden basierend auf den Aussagen der aktuellen Bestandsbewertung sowie der Konflikt- und Eingriffsermittlung erforderliche Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Das betrifft die Teichrenaturierungen in den Gemarkungen Rückersdorf und Oberottendorf.
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz, Schulz Umwelt Planung, Schössergasse 10, 01796 Pirna vom 24.10.2014 mit der Erfassung und Bewertung der Biotopausstattung und der Habitatstrukturen.
  • Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Stand 24.10.2014
  • Emissionskontingentierung vom 07.05.2014 und Schallimmissionsprognose vom 12.05.2014, cdf Schallschutz, Alte Dresdner Straße 54, 01108 Dresden u.a. mit der Festlegung der maximal zulässigen Schallleistungspegel an dargestellten Immissionsorten. In der Schallimmissionsprognose, wurde u.a. geprüft, welcher Lärm entsteht, wenn ein Einkaufsmarkt an diesem Standort betrieben wird und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die zulässigen Lärmwerte einzuhalten.
  • Verkehrsuntersuchung - Knotenpunkt Wilhelm-Kaulisch-Straße / Dresdner Straße, Abschluss-bericht vom 23.05.2017, Stadt-Verkehr-Umwelt Planungsbüro Dr. Hunger, Gottfried-Keller-Straße 24, 01157 Dresden-Cotta mit der Untersuchung des Kreuzungsbereiches Dresdner Straße / Wilhelm-Kaulisch-Straße hinsichtlich der Auswirkungen auf den Verkehrsablauf durch das Verkehrsaufkommen, das mit dem Neubau des Einkaufsstandortes entsteht.
  • Städtebauliche und raumordnerische Verträglichkeitsanalyse für mehrere Einzelhandelsnutzungen in Neustadt in Sachsen, Dresdner Straße vom Juli 2017, CIMA Beratung + Management GmbH, Walter-Heinze-Straße 27, 04229 Leipzig.

Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 49 „Einzelhandelsstandort Dresdner Straße“ in der Stadt Neustadt in Sachsen erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

16.10.2017 bis 17.11.2017

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten

montags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

dienstags/donnerstags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

mittwochs/freitags
09:00 - 12:00 Uhr.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Neustadt in Sachsen unter www.neustadt-sachsen.de/wirtschaft_wohnen/b_planverfahren.php

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum 2. Entwurf des o. g. Bebauungsplanes Nr. 49 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neustadt in Sachsen, 21.09.2017

Mühle, Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

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