Bebauungsplan Stadt Neusalza-Spremberg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Kulturfabrik-Gemeinde Schönbach"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.12.2021 bis 08.01.2022
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Planzeichnung

Der Bebauungsplan „KULTURFABRIK –

Gemeinde Schönbach“ wird hiermit bekannt gemacht

Wiederhohlte öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „KULTURFABRIK – Gemeinde Schönbach“ in der Fassung vom 18.12.2020 gebilligt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im „Beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Der Entwurf, bestehend aus Teil A – Bebauungsplan und Teil B – Textliche Festsetzungen und Begründung, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönbach beschließt in öffentlicher Sitzung die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „KULTURFABRIK – Gemeinde Schönbach“ in der Fassung vom 18.12.2020, bestehend aus Teil A – Bebauungsplan und Teil B – Textliche Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 09.12.2021 bis einschließlich 08.1.2022 im Bauamt der Stadtverwaltung Neusalza –Spremberg, 02742 Neusalza-Spremberg, Kirchstraße 17 zu den dort üblichen Sprechzeiten und zusätzlich im Gemeindeamt Schönbach, Löbauer Straße 4, 02708 Schönbach jeweils dienstags von 14:00 – 18:00 Uhr.
Stellungnahmen können bis zum 08.01.2022 abgegeben werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Ort und Zeit der erneuten öffentlichen Auslegung an der Anschlagtafel und im Amtsblatt der Gemeinde Schönbach öffentlich bekannt zu machen.

Die Entwurfsfassung mit ihren Bestandteilen vom 18.12.2020 wird unverändert ausgelegt. Die erneute Auslegung wird erforderlich, weil die Frist der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fehlerhaft festgesetzt wurde, was einen Verfahrensfehler darstellt.
Zur Korrektur derartiger Verfahrensfehler ist das ergänzende Verfahren (Heilungsverfahren) gemäß § 214 Abs. 4 an der Stelle anzusetzen, an welcher der Fehler unterlaufen ist.
Der Verfahrensfehler wurde in der summarischen Prüfung der Verfahrensakte durch das Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Görlitz festgestellt. Das Fazit der Prüfung wurde im Gemeinderat bekannt gemacht.

Schönbach, den 25.11.2021

Petruttis

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Köpp, Bauamt Neusalza-Spremberg

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen / Schallschutzgutachten

Informationen

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