Bebauungsplan Gemeinde Neukirch/Lausitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Neukirch“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.05.2018 bis 22.06.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung
Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) Baugesetzbuch (BauGB)
1. Änderung Bebauungsplan „Gewerbepark Neukirch“ mit Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch / Lausitz hat am 25.04.2018 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Gewerbepark Neukirch“ (mit Stand vom 29.03.2018) gebilligt.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes erstreckt sich von der Parkstraße, südlich der Wohnbebauung an der „Lindenallee“, am „Otto-Buchwitz-Ring“ und am „Schenkenweg“ bis zur im Süden liegenden Bahnstrecke Dresden – Zittau.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Gewerbepark Neukirch“ umfasst Teile des Flurstücks 1930/6 der Gemarkung Oberneukirch und Teile von 1975/3, 2110/3, 2203/1 der Gemarkung Niederneukirch sowie die Flurstücke 1964/26, 2113/12, 2113/20, 2113/21, 2113/22, 2113/23, 2114/16, 2143/1, 2143/2, 2200/10, 2200/11, 2200/12, 2200/13, 2200/14, 2200/15, 2200/16, 2200/17, 2200/18, 2200/19, 2200/21, 2200/29, 2200/30, 2200/31, 2200/32, 2200/34, 2200/36, 2200/41, 2200/42, 2200/45, 2200/46, 2200/47, 2200/48, 2200/49, 2200/50, 2200/51, 2200/53, 2200/54, 2200/56, 2200/57, 2200/58, 2200/59 der Gemarkung Niederneukirch mit einer Gesamtfläche von 19,53 ha.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Gewerbepark Neukirch“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie Anlagen wird nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a(3) BauGB in der Zeit vom 22.05.2018 bis 22.06.2018 in der Gemeindeverwaltung Neukirch / Lausitz, Hauptstraße 20
01904 Neukirch
/ Lausitz während der Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

Parallel zum Bebauungsplan-Verfahren wird das Verfahren zur Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“ für Teile des Flurstückes 1930/6 der Gemarkung Oberneukirch geführt.

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4(1) BauGB zu folgenden Themen aus:

  • Lage im Vorranggebiet Trinkwasser Wt 37 Neukirch-Georgenbad und Vorbehaltsgebiet Landschaftsbild/Landschaftserleben des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien
  • Hydrologie/Hydrogeologie: Lage in Schutzzone III des Trinkwasserschutzgebietes „Georgenbadstraße“, geordnete Regenwasserableitung
  • Immissionsschutz (Lärm)
  • Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“
  • Anforderungen an den Artenschutz
  • Hinweise zu festgesetzten naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen und deren Vollzug
  • Bodenschutz, Erforderlichkeit von Entsiegelungsmaßnahmen
  • Radonschutz, Geologie, Untergrundbeschaffenheit,

Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

  • Bodenschutz/Baugrund
  • Trinkwasserschutzgebiet Neukirch – Georgenbadstraße, Schutzzone III
  • Immissionsschutz (Lärm)
  • Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“ - Ausgliederungsverfahren
  • Artenschutz
  • Grünordnung
  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB.
    Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasser, Klima, Arten und Biotope, Kulturlandschaft und Mensch sowie das Landschaftsbild und das Erholungspotential dargelegt. Enthalten ist die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie die Ziel- und Maßnahmenplanung im Hinblick auf die Umweltbelange und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.

Stellungnahmen zur Planungsabsicht können bis zum 22.06.2018 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Neukirch / Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch / Lausitz abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes
Nr. 01 „Gewerbepark Neukirch“ (Entwurf mit Stand vom 29.03.2018) über die Internetseite der Gemeinde Neukirch/Lausitz (http://neukirch-lausitz.de/category/aktuelles/) einsehbar.

Jens Zeiler

Bürgermeister

Kontaktperson

Sabine Kupferschmidt

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Lärmimmissionsprognose
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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