Bebauungsplan Gemeinde Neuensalz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan gemäß §13b BauGB „Wohngebietserweiterung Am Birkenweg", OT Mechelgrün

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.06.2021 bis 15.07.2021
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Planzeichnung

Stadt Treuen

für die Gemeinde Neuensalz

Ortsübliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungs- plans „Wohngebietserweiterung Am Birkenweg“, OT Mechelgrün gemäß § 13 b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuensalz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebietserweiterung Am Birkenweg“, OT Mechelgrün gemäß § 13b BauGB, bestehend aus Teil A – Planzeichnung M 1:1000, Teil B – Text sowie der  beigefügten Begründung,  Stand März/2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach

§§2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das geplante Wohngebiet umfasst das Flurstück 64/52 Gemarkung Zschockau teilweise und liegt an der vorhandenen öffentlichen Straße „Birkenweg“.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, Bauflächen für Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im Beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V. m. §§ 13a und 13 BauGB aufgestellt, d.h. es wird von

der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB,

der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB,

dem Umweltbericht nach § 2a BauGB

der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informati- onen verfügbar sind, sowie

der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abge- sehen.

Der Planentwurf mit Begründung des Bebauungsplans „Wohngebietserweiterung Am Birken- weg“ OT Mechelgrün, Stand März/2021 liegt in der Zeit

vom 14.06.2021 bis einschließlich 15.07.2021

in der Stadtverwaltung Treuen, Bauamt (Zi. 24) Markt 7, 08233 Treuen während folgender Dienststunden

Montag                       9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                     9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag                        9.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bei Einsichtnahme in den Plan außerhalb der Dienst- stunden ist vorher ein Termin mit der Stadtverwaltung, Tel. 037468/63850 zu vereinbaren.

Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal

der Gemeinde Neuensalz unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neuensalz/betei- ligung/themen sowie das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteili- gung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden bei o.g. Dienststelle zur Nie- derschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss- fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig während der oben genannten Auslegungsfrist.

Der Beschluss zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebietserweiterung Am Birkenweg“ OT Mechelgrün Ge- meinde Neuensalz ist hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der Covid-19-Pandemie

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Pla- nungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) – Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Pla- nungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen an den genannten Auslegungsorten nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannten Internetadressen der Kommunen sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hinge- wiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Nieder- schrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an bauverwaltung@treuen.de abgegeben werden können.

Treuen, den 27.04.2021

Jedzig                                                                                                

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Treuen

FB Bau-Stadtentwicklung - Ordnungsangelegenheiten

Frau Gündel

Markt 7

08233 Treuen

Telefon: 037468 638 30

E-Mail: bauverwaltung@treuen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung Bestand
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung genehmigt

Informationen

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