Bebauungsplan Stadt Naunhof Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Familienwohnpark im Sonnenwinkel“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.01.2020 bis 21.02.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 19.12.19 den Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Familienwohnpark im Sonnenwinkel“ für die Flurstücke 372/29 und 372/30 der Gemarkung Naunhof, für die Flurstücke 253, 254 sowie Teilflächen der Flurstücke 278 und 262 der Gemarkung Erdmannshain in der Fassung vom August 2019 samt Begründung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der vorliegende Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB wird § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) nicht angewendet.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (einschließlich) in der Stadtverwaltung Naunhof, Bauamt, Zimmer 3.01, Markt 1 in 04683 Naunhof öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Dies kann im Bauamt Zimmer 3.01 der Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1 in 04683 Naunhof während der Dienstzeiten

Di: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr

Mi: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Do: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Fr: 9:00 - 12:00 Uhr erfolgen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist zusätzlich im Internet auf der Website

http://www.naunhof.de

und über das zentrale Internetportal des Landes unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

abrufbar.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontaktperson

Stadt Naunhof

amt. Bauamtsleiter, Herr Hertel

Markt 1

04683 Naunhof

Tel.: 034293/42140

Mail: Hertel-Bauamt@naunhof.de

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