Bebauungsplan Stadt Naunhof Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet Dreiflügelweg“ der Stadt Naunhof, OT Albrechtshain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.01.2020 bis 21.02.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet Dreiflügelweg“, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Gemeindeverwaltung hat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB den Vorentwurf des Bebauungsplanes zur frühzeitigen Offenlage bestimmt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird samt Begründung und Umweltbericht vom 20.01.2020 bis einschließlich 21.02.2020 in der Stadtverwaltung Naunhof, Zimmer 3.03, Markt 1, 04683 Naunhof öffentlich ausgelegt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist zusätzlich im Internet auf den Websites

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

http://www.naunhof.de

und über das zentrale Internetportal des Landes unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

abrufbar. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale), fon (0345) 57 02 98-0, Fax (0345) 57 02 98-29, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während folgender Dienstzeiten erfolgen:

Dienstag:                    09.00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr

Mittwoch:                   09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag:    09.00 – 12.00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag:                       09.00 – 12.00 Uhr

Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortsteils Albrechtshain. Betroffen ist eine Fläche von etwa 34.688 m² auf den in der Gemarkung Albrechtshain liegenden Flurstücke Nr. 309, 310, 317/1, 320, 321, 328, 330 (tw.), 331/3, 367 ,368 (tw.), 369, 370, 371, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379, 383, 385, 386, 388, 389 (tw.), 390, 391, 392, 394, 395, 396, 398, 399, 400, 401, 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410, 411, 414, 415, 416, 417, 418, 419 und für die in der Gemarkung Naunhof liegenden Flurstücke 1152/5, 1152/10.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Begründung:

Zur rechtlichen Sicherung sowie zur Klarstellung der zulässigen Nutzungen im bestehenden Wochenendhausgebiete Dreiflügelweg des Ortsteils Albrechtshain soll gegenständlicher Bebauungsplan aufgestellt werden. Eine Nutzungsänderung im Plangebiet ist nicht vorgesehen.

Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:

  • planungsrechtliche Klarstellung und Sicherung der im Plangebiet zulässigen Nutzungen
  • Möglichkeit der Maßvollen Erweiterung der Bebauung im Gebiet

Kontaktperson

Stadt Naunhof

amt. Bauamtsleiter, Herr Hertel

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293/42140

E-Mail: Hertel-Bauamt@naunhof.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

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