Bebauungsplan Stadt Naunhof Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Melanchthonstraße" der Stadt Naunhof

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.10.2019 bis 22.11.2019
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Melanchthonstraße“ der Stadt Naunhof in der Fassung vom 06.09.2019 samt Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 03.07.2019,

des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.06.2019,

der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vom 04.07.2019,

des Abwasserzweckverbandes für die Reinhaltung der Parthe vom 08.07.2019

des Grüne Liga Sachsen e.V. (NaSa) vom 04.07.2019

des Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 04.07.2019

von privaten Einwender*innen vom 21.06.2019, 15.07.2019 und 17.07.2019

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung vom 21.10.2019 bis einschließlich 22.11.2019 in der Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1, 04683 Naunhof öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist zusätzlich im Internet auf den Websites

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

http://www.naunhof.de/wirtschaft/beteiligungen

und über das zentrale Internetportal des Landes unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

abrufbar. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale), Telefon (0345) 570298-0, Fax (0345) 570298-29, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während folgender Dienstzeiten erfolgen:

Dienstag:                    09.00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr

Mittwoch:                   09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag:    09.00 – 12.00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag:                       09.00 – 12.00 Uhr

Der Bereich des Bebauungsplanes umfasst die in der Gemarkung Naunhof liegenden Flurstücke 489/1 und 493/2 mit einer Fläche von ca. 1,8 ha. Der Geltungsbereich kann nachfolgender Abbildung entnommen werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans „Melanchthonstraße“ verfügbar:

Im Rahmen der Begründung mit Umweltbericht:

Schutzgut Fläche

Informationen zur aktuellen Nutzung und Versiegelung der Fläche.

Schutzgut Boden

Informationen zur Entstehung und Verbreitung der Böden, zu Bodentypen, zur Archivfunktion des Bodens, zur Bodenversiegelung, zur Vorbelastung der Böden, zur Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe und zur biotischen und abiotischen Funktion der Böden.

Schutzgut Wasser

Informationen zu stehenden und fließenden Gewässern, zum Grundwasserkörper und zum Grundwasserflurabstand, zur Trinkwasserversorgung und zum Trinkwasserschutzgebiet, zu Vorbelastungen durch Land- und Forstwirtschaft und den chemischen und mengenmäßigen Zustand.

Schutzgut Klima/Luft

Informationen zu klimatologischen Daten und zu kleinräumigen Vorbelastungen durch die Bestandsbebauung,

Schutzgut Biotope, Flora und Fauna

Informationen zum Bestand an Biotoptypen im Plangebiet, zu Arten der Flora und Fauna und zu Vorbelastungen durch die anthropogen überprägte Landschaft.

biologische Vielfalt

Informationen zur Vielfalt an Ökosystem bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften, zur Artenvielfalt und genetischen Vielfalt innerhalb der verschiedenen Arten.

Schutzgut Landschaftsbild

Informationen zum Bestand an Landschaftsräumen und zu Vorbelastungen.

Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

Informationen zur natürlichen Radonkonzentration in der Bodenluft, zum Naherholungswert sowie zu Immissionsbelastungen.

Kultur- und Sachgüter

Informationen zu schutzwürdigen Kultur- und Sachgütern.

Schutzgebiete und –objekte

Informationen gesetzlich geschützten Biotopen gem. § 30 BNatschG i.V.m. § 21 SächsNatSchG sowie zu geschützten Gebieten nach Wasserrecht.

umweltbezogene Stellungnahmen:

Landratsamt Landkreis Leipzig

Informationen zu wasserrechtlichen Gegebenheiten, zur Niederschlagswasserbeseitigung sowie zu Kompensationsmaßnahmen.

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Informationen zur Hydrogeologie, zum Radonschutz sowie zur Geologie.

Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH

Informationen zum Grundwasserschutz.

Abwasserzweckverband zur Reinhaltung der Parthe

Informationen zur Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung.

Grüne Liga Sachsen e.V.

Informationen zu Artdaten, zur faunistischen Bestandsaufnahme, zum Biotopverbund sowie zu den Kompensationsmaßnahmen.

Naturschutzverband Sachsen e.V. (NaSa)

Informationen zu Artdaten, zur faunistischen Bestandsaufnahme, zum Biotopverbund sowie zu den Kompensationsmaßnahmen.

privater Einwand vom 21.06.2019

Informationen zu den Kompensationsnachweisen sowie zur anlagenbedingten Überwachung.

privater Einwand vom 15.07.2019

Informationen zu den Artnachweisen.

privater Einwand vom 17.07.2019

Informationen zu Schmutz- und Niederschlagswasser.

Die genannten umweltbezogenen Stellungnahmen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

Kontaktperson

Stadt Naunhof

amt. Bauamtsleiter, Herr Hertel

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293/42140

E-Mail: Hertel-Bauamt@naunhof.de

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