Bebauungsplan Gemeinde Mockrehna Erneute Beteiligung

Erneute Auslegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Am Gassenteich-West" im Ortsteil Mockrehna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.08.2019 bis 27.09.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Mockrehna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.07.2019 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung der Gemeinde Mockrehna „Am Gassenteich-West" im Ortsteil Mockrehna einschließlich der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2  Nr. 2 in Verbindung mit § 4a  BauGB  beschlossen.

Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Am Gassenteich“. Sie ist derzeit noch unbebaut. Betroffen sind die Flurstücke 9/5, 9/8, 19/7, 19/11, 19/19, 19/25, 19/26, 19/31, 19/32, 19/33, 19/34, 19/35, 19/36, 19/41, 19/45 und eine Teilfläche des Flurstücks 19/39 der Flur 1 in der Gemarkung Mockrehna (siehe Übersichtslageplan).

Ziel der Planung ist es, im bisher unbebauten Bereich westlich und südlich der Schmiedegasse durch eine relativ sparsame Erschließungsvariante Wohnhäuser entstehen zu lassen, welche an die zeitgemäßen Rahmenbedingungen angepasst werden sollen.

Der Gemeinderat billigte den Entwurf vom 24.10.2018 in der Sitzung am 06.11.2019 und bestimmte diesen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden von den Gemeinderäten geprüft und am 16.07.2019 wurde der Abwägungsbeschluss gefasst.

Auf der Grundlage des Abwägungsergebnisses ergaben sich folgende wesentliche Änderungen:

  • Wald => nach Stellungnahme der unteren Forstbehörde wurde eine Waldfläche im Plangebiet festgestellt. Zwischenzeitlich wurde die Waldumwandlungsgenehmigung erteilt und die Ersatzaufforstung genehmigt.
  • Artenschutz => nach Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wurde ein artenschutzrechtliches Gutachten gefordert.  Die Ergebnisse und erforderlichen Ersatzmaßnahmen wurden in den B-Plan eingearbeitet.

Die Änderungen sind in der Begründung farblich markiert.

Der Bebauungsplan soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden, weil die entsprechenden Voraussetzungen dazu vorliegen. Mit der Planung wird entsprechend § 13a Abs. 1 BauGB eine planungsrechtlich rechtswirksame Baufläche umgestaltet und nachverdichtet ohne weiteres Vordringen in den Außenbereich.

Demnach kann das beschleunigte, vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB angewendet werden. Nach § 13 Abs. 3 BauGB kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB verfügbar sind, abgesehen werden. Ebenfalls wird auf die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Der neue Entwurf und die Begründung mit Stand 03.07.2019

  • Umwandlungsgenehmigung nach § 8 Abs. 1 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) vom 25.03.2019 (Waldumwandlungsgenehmigung)
  • Genehmigungsverfahren zur Erstaufforstung gemäß § 10 Waldgesetz  für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)

liegen in der Zeit vom 26.08. bis 27.09.2019

 

öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der Öffnungszeiten:

Montag                           9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                          9.00 – 12.00 Uhr        13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                         geschlossen

Donnerstag                     9.00 – 12.00 Uhr        13.00 – 15.30 Uhr

Freitag                             9.00 – 11.30 Uhr

in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna aus.

Zusätzlich können die Unterlagen über das Internetportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite und im Landesportal  https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite  eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Änderungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und ggf. die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt. Es wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Auslegungsfrist beteiligt.

Mockrehna, 13.08.2019

Klepel

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamtsleiterin Simone Meßerschmidt: s.messerschmidt@mockrehna.de, Tel. 034244 57440

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahme Artenschutzrechtl. Gutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen Umwandlungsgenehmigung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen Genehmigung Erstaufforstung

Informationen

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