Bebauungsplan Gemeinde Mockrehna Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung der Gemeinde Mockrehna „Am Gassenteich-West" im Ortsteil Mockrehna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.12.2018 bis 14.01.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

 

Auslegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung der Gemeinde Mockrehna „Am Gassenteich-West" im Ortsteil Mockrehna

Der Gemeinderat Mockrehna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung der Gemeinde Mockrehna „Am Gassenteich-West" im Ortsteil Mockrehna einschließlich der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2  Nr. 2 in Verbindung mit § 4a  BauGB  beschlossen.

Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Am Gassenteich“. Sie ist derzeit noch unbebaut. Betroffen sind die Flurstücke 9/5, 9/8, 19/7, 19/11, 19/19, 19/25, 19/26, 19/31, 19/32, 19/33, 19/34, 19/35, 19/36, 19/41, 19/45 und eine Teilfläche des Flurstücks 19/39 der Flur 1 in der Gemarkung Mockrehna (siehe Lageplan).

Ziel der Planung ist es, im bisher unbebauten Bereich westlich und südlich der Schmiedegasse durch eine relativ sparsame Erschließungsvariante Wohnhäuser entstehen zu lassen, welche an die zeitgemäßen Rahmenbedingungen angepasst werden sollen.

Der Bebauungsplan soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden, weil die entsprechenden Voraussetzungen dazu vorliegen. Mit der Planung wird entsprechend § 13a Abs. 1 BauGB eine planungsrechtlich rechtswirksame Baufläche umgestaltet und nachverdichtet ohne weiteres Vordringen in den Außenbereich.

Demnach kann das beschleunigte, vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB angewendet werden. Nach § 13 Abs. 3 BauGB kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB verfügbar sind, abgesehen werden. Ebenfalls wird auf die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Der Entwurf und die Begründung mit Stand 24.10.2018 liegen in der Zeit vom

03.12.2018   bis   14.01.2019

öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der Öffnungszeiten:

Montag                           9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                          9.00 – 12.00 Uhr        13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                         geschlossen

Donnerstag                     9.00 – 12.00 Uhr        13.00 – 15.30 Uhr

Freitag                             9.00 – 11.30 Uhr

in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna aus.

Zusätzlich können die Unterlagen über das Internetportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite und im Landesportal  https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite  eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Änderungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und ggf. die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden während der Auslegungsfrist beteiligt.

Mockrehna, 16.11.2018
 

Klepel
Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamtsleiterin Simone Meßerschmidt: s.messerschmidt@mockrehna.de, Tel. 034244 57440

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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