Öffentliche Bekanntmachung
Erneute Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1
Der Gemeinderat Mockrehna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.03.2018 den geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 einschließlich der Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 4a BauGB beschlossen.
Mit der 1. Änderung soll der seit 20.12.1996 rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna (ehemals Schöna) Wohnbebauung Schöna „Am Schwarzen Graben“ in einem Teilbereich fortgeschrieben werden. Die Änderung betrifft den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Betroffen sind die Flurstücke 40/4, 42/9, 42/11, 42/12 (teilweise) und 42/13 der Flur 1 in der Gemarkung Schöna. (siehe Lageplan).
Der Entwurf wurde nach der ersten Auslegung fortgeschrieben, in dem ein Leitungsrecht aufgenommen wurde und Baufelder wegfallen. Damit wurde die Planung wesentlich geändert, was eine erneute Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung erfordert.
Die erneute Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung soll gemäß § 4a Abs. 3 BauGB als verkürztes Verfahren durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.
Der Entwurf und die Begründung mit Stand 20.02.2018 liegen in der Zeit vom
26.03. bis 06.04.2018
öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der Öffnungszeiten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 9.00 – 11.30 Uhr
in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna aus.
Zusätzlich können die Unterlagen über das Internetportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite und im Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Änderungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und ggf. die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.
Mockrehna, 09.03.2018
Klepel Bürgermeister
Bauamtsleiterin Alexandra Schmidtke: Alexandra.Schmidtke@Mockrehna.de Tel. 034244/57440