Bebauungsplan Gemeinde Mockrehna Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung der Gemeinde Mockrehna "Dorfmitte Mockrehna" Ortsteil Mockrehna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.11.2017 bis 08.12.2017
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Auslegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung der Gemeinde Mockrehna "Dorfmitte Mockrehna" Ortsteil Mockrehna

Der Gemeinderat Mockrehna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Mockrehna „Dorfmitte Mockrehna" im Ortsteil Mockrehna einschließlich der Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von ca. 11.715 m². Von der Planung betroffen sind die Flurstücke 33/136, 33/162 teilw., 33/110 teilw., 33/111 teilw., 33/156 teilw., 358/33 teilw., 33/115, 195//33 teilweise, 33/169 teilw., und 33/188 teilw., der Flur 3 und die Flurstücke 6 teilw. und 365/21 teilw. der Flur 1 in der Gemarkung Mockrehna. (siehe Lageplan).

Mit der Aufstellung dieses B-Planes soll im Zentrum von Mockrehna ein Mischgebiet ausgewiesen werden. Als Ziele sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Wohnbebauung anzusiedeln und den Bau einer Einzelhandelseinrichtung zu ermöglichen, welche nicht der Großflächigkeit nach § 11 Abs. 3 BauNVO unterliegt. Durch den B-Plan wird die Ortslage von Mockrehna nachverdichtet und die vorhandenen Erschließungsanlagen besser ausgenutzt.

Aufgrund der Lage des Plangebietes wird dieser Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Bei Anwendung des § 13a BauGB kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB verwendet werden. Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird weiterhin von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB verfügbar sind, abgesehen.

Der Entwurf und die Begründung mit Stand 11.09.2017 liegen in der Zeit vom

06.11. bis 07.12.2017

öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der Öffnungszeiten:

Montag         9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag       9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch       geschlossen
Donnerstag   9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag          9.00 – 11.30 Uhr

in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna aus.

Zusätzlich können die Unterlagen über das Beteiligungsportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite und im Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und ggf. die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

Mockrehna, 20.10.2017

Klepel
Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamtsleiterin Alexandra Schmidtke:  Alexandra.Schmidtke@Mockrehna.de    Tel. 034244/57440

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Lageplan
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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