Bebauungsplan Gemeinde Mockrehna Erneute Beteiligung

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Alte Eilenburger Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.01.2018 bis 30.01.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna

über die erneute öffentliche Auslegung

des Entwurfs des Bebauungsplans

„Wohnbebauung Alte Eilenburger Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 mit Beschluss-Nr. 48/12/17 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohnbebauung Alte Eilenburger Straße“ in der Fassung vom 28.11.2017 samt Begründung und Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde Mockrehna wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

  • Landratsamt Nordsachsen vom 31.03.2017 und vom 03.11.2016

  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.10.2016

  • Naturpark Dübener Heide vom 25.10.2016

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme zu den folgenden Änderungen der erneuten Offenlage des Bebauungsplans:

  1. Ergänzung der Begründung um eine Geruchsimmissionsprognose
  2. Anpassung der Kompensationsmaßnahmen:
    1. Konkrete örtliche Festsetzung der Kompensationsflächen im Bebauungsplan als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.

    2. Änderung der Kompensationspflanzungen von 40 m² Hecke oder ein Baum mit 40 m² kronenüberschirmender Fläche zu 15 m² Hecke und ein Baum mit 25 m² kronenüberschirmender Fläche.

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • naturräumliche Gliederung:

Das Gebiet der Gemeinde Mockrehna befindet sich in der naturräumlichen Großlandschaft des Norddeutschen Tieflands in der Naturregion Sächsisch-Niederlausitzer Heideland. Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands gehört das Plangebiet wie das gesamte Gebiet der Gemeinde Mockrehna zur Untereinheit Dahlen-Dübener Heiden (BfN, 2016).

Die Dahlen-Dübener Heiden gehören zum Landschaftstypus 2.8 der anderen waldreichen Landschaften (BfN, 2016). Die Altmoränenlandschaft erstreckt sich als sandiges, waldreiches Gebiet östlich von Dessau bis nach Dahlen. Die Kerne bilden zwei Endmoränengebiete der Saaleeiszeit, die ein sehr unruhig, kuppiges Glazialrelief zeigen. Pedologisch herrschen nährstoffarme Sand-Braunpodsole und –Braunerden vor, die über weite Teile von Wäldern bestanden sind. Große Teile der Landschaft werden deshalb forstwirtschaftlich genutzt, während die Rodungsinseln und Grundmoränenplatten unter ackerbaulicher Nutzung stehen (BfN, 2016).

Quelle:

BfN (2016): „Landschaften in Deutschland“, interaktiver Kartendienst, im Internet unter: https://geodienste.bfn.de/landschaften?lang=de; mit Landschaftssteckbrief „88000 Dahlen-Dübener-Heiden“, im Internet unter:
http://www.bfn.de/0311_landschaft.html?&no_cache=1&tx_lsprofile_pi1%5Blandschaft%5D=848&tx_lsprofile_pi1%5Baction%5D=show&tx_lsprofile_pi1%5Bcontroller%5D=Landschaft&cHash=286b42d71b687029aa7ceaaee2fc3557, Stand: 03.08.2016.

  • potentielle natürliche Vegetation

Die potenzielle natürliche Vegetation (pnV) beschreibt den höchstentwickelbaren Vegetationszustand, der sich aufgrund der aktuellen klimatischen, bodenkundlichen und floristischen Standortbedingungen einstellen würde, wenn anthropogene Einflüsse völlig ausbleiben würden. Als Spiegel der Standortverhältnisse im Planungsgebiet gibt sie Aufschluss darüber, mit welchem naturschutzfachlichen Ziel Kompensationsmaßnahmen, etwa durch Neuanpflanzungen, durchgeführt werden können. Mit Ausnahme von Gewässern, Mooren, Felsen und Gebieten oberhalb der Waldgrenze wäre Mitteleuropa von Waldgesellschaften bedeckt.

Die im Plangebiet zu erwartende Vegetation bestünde aus bodensauren Eichenmischwäldern.

Quelle:

LfULG (2016): Interaktive Karten zu den Themen Wasser, Natur- und Landschaftsschutz, potenzielle natürliche Vegetation im Freistaat Sachsen. Geo-Informationen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Im Internet unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/index.html. Letzter Abruf am 18.08.2016.

  • Geologie und Oberflächengestalt

Das Plangebiet befindet sich in der Höhenlage von ca. 106 m über NN und weist kaum Höhenunterschiede auf.

Die Geologie des Gebietes ist gekennzeichnet durch Schmelzwasser-Ablagerungen.

Die Hydrogeologische Übersichtskarte 1:200.000 (HÜK200) weist im Plangebiet Sedimentgestein aus Sand und Kies (Saale) als lockeres Grundgestein aus.

Gemäß des Archiv- und Kartenmaterials der Abteilung Geologie mit Landesdatenbank geologischer Aufschlüsse des LfULG ist davon auszugehen, dass an der Geländeoberfläche der zu beplanenden Fläche saalezeitlicher Geschiebemergel/-lehm in kleinräumig variierender Mächtigkeit ansteht (wenige Dezimeter bis mehrere Meter). Darunter folgen Sande und Kiese der Saalekaltzeit.

Der Geschiebemergel/-lehm weist erfahrungsgemäß vielfach nur eine schwache bis sehr schwache hydraulische Durchlässigkeit auf.

Quelle:

BGR (2016): HÜK200 - Hydrogeologische Übersichtskarte von Deutschland 1:200.000. Im Internet unter:

http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Wasser/Projekte/laufend/Beratung/Huek200/huek200_projektbeschr.html

  • Boden

Das gesamte Plangebiet weist Parabraunerde-Pseudogley aus periglaziärem Kies führendem Sand (Schmelzwasserablagerungen; Sandlöss) über glazialem Kies führendem Lehm (Geschiebelehm) auf.

Aufgrund der Bodeneigenschaften ist festzustellen, dass die nichtbiotoptypenbezogenen Funktionen (natürliche Bodenfruchtbarkeit / biotische Ertragsfunktion, Wasserspeicher­vermögen / Retentionsfunktion und Grundwasserschutzfunktion / Filter- und Pufferfunktion) des Bodens im Plangebiet eine mittlere Funktionseignung aufweisen und deshalb bei der funktionsbezogenen Bewertung entsprechend der Handlungsempfehlung zur Eingriffsbilanzierung (SMUL, 2009) als besondere Bodenfunktionen zu berücksichtigen sind.

Quellen:

LfULG (2012-a): Digitale Bodenkarte 1:50.000 (BK50), systematische Bodenkundliche
Landesaufnahme in der aktuellen Nomenklatur der Bodenkundlichen Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5), im Internet unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/weboffice101/synserver?project=boden-bk50&language=de&view=bk50&client=html, Stand der Daten: Mai 2012, zuletzt abgerufen: 03.08.2016.

SMUL (2009): Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen, Dresden, Mai 2009

  • Wasser

Das Plangebiet liegt im Bereich des Grundwasserkörpers „Schwarzer Graben“, welcher sich laut Zustandsbewertung nach WRRL im Freistaat Sachsen in folgendem Zustand befindet:

Tab. 1: Zustandsbewertung Grundwasserkörper

Grundwasserkörper „Schwarzer Graben“

mengenmäßiger Zustand

chemischer Zustand

IST-Bewertung 2009

Erreichen des guten Zustandes

IST-Bewertung 2009

Erreichen des guten Zustandes

gut

Bewirtschaftungsziel bis 2015

schlecht

Fristverlängerung bis 2021/2027

Der mengenmäßige Zielzustand ist nach dem Bericht zum Zustand der sächsischen Wasserkörper 2009 bereits erreicht und für den guten chemischen Zustand ist die Frist des Bewirtschaftungszieles bis 2021/2027 verlängert worden. Als Hauptverursacher für den schlechten Zustand des Grundwasserkörpers ist Nitrat aus der Landwirtschaft anzusehen. (LfULG, 2010-a).

Der mittlere Grundwasserflurabstand beträgt im Gebiet unter 4 – 10 m(LfULG, 2014-a).

Quellen:

LfULG (2014): Interaktive Karte zum Zustand des Grundwassers, im Internet unter:
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/weboffice101/synserver?project=wasser-wrrlzustand&language=de&view=wrrlzustandgwk, Stand der Daten: 31.10.2014, zuletzt abgerufen: 03.08.2016.

LfULG (2012-a): Digitale Bodenkarte 1:50.000 (BK50), systematische Bodenkundliche
Landesaufnahme in der aktuellen Nomenklatur der Bodenkundlichen Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5), im Internet unter:

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/weboffice101/synserver?project=boden-bk50&language=de&view=bk50&client=html, Stand der Daten: Mai 2012, zuletzt abgerufen: 03.08.2016.

  • Klima/Luft

Das Planungsgebiet gehört zum Bereich des ostdeutschen Binnenlandklimas, speziell kann es zum östlichen Rand des Klimabezirkes der Leipziger Bucht gerechnet werden. Der Klimabezirk wird charakterisiert durch warme Sommer, mäßig kalte Winter und mäßige Feuchtigkeit. Das langjährige Niederschlagsmittel für Eilenburg liegt bei ca. 600 mm, die Jahresmitteltemperatur beträgt 8,9°C°.

  • Biotope und Flora

Im Plangebiet wurden anhand einer Vor-Ort-Kartierung und unter Berücksichtigung der Roten Liste der Biotoptypen Sachsens (LfULG, 2010) sowie der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen (SMUL, 2009) drei verschiedene Biotoptypen festgestellt. Es handelt sich um Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte (07.03.200), intensiv genutzten Acker (10.01.200) sowie Straßen und Wege (11.04.100) (siehe Tab. 2).

Tab. 2: Biotoptypen – Flächenverteilung Bestand

Code nach Biotoptypen – Rote Liste Sachsens (LfULG, 2010)

Nutzung / Bezeichnung

Fläche

Biotopwert (WE)*

07.03.200

Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte

40 m2

10

10.01.200

intensiv genutzter Acker

2.555 m²

5

11.04.100

Straßen und Wege – teilversiegelt

150 m²

2

Gesamt:

 

2.745 m²

 

* Werteinheiten nach SMUL (2009)

Zwischen dem geschotterten Weg und dem Beginn der Ackerfläche befindet sich eine Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte, die mehrmals im Jahr gemäht wird.

Der größte Teil des Plangebiets unterliegt einer aktuellen Nutzung als Ackerfläche, die in Teilen bereits gemäht wurde.

Der Erschließungsweg des Plangebietes ist im Osten, im Bereich des Anschlusses an die „Alte Eilenburger Straße“ mit einer Schotterdecke teilversiegelt.

Im Norden grenzt das Plangebiet an Gartenland und eine Streuobstwiese (gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG i.V.m § 21 SächsNatSchG), diese Bereiche liegen jedoch außerhalb des Plangebietes, ein Eingriff in diese Strukturen erfolgt nicht.

Quellen:

SMUL (2009): Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen, Dresden, Mai 2009

  • Fauna

Konkrete Artnachweise liegen für das Vorhabengebiet nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass die anthropogen überprägte Ackerfläche lediglich von kulturfolgenden, störungsunempfindlichen Arten als Lebensraum genutzt wird.

Bei den Vorortbegehungen durch das Büro Knoblich im August 2016 gab es keine Hinweise auf Vorkommen besonders oder streng geschützter Tierarten im Plangebiet.

Es ist davon auszugehen, dass das faunistische Vorkommen im Plangebiet dem typischen ubiquitären Artenbestand für die derzeit anzutreffenden jeweiligen anthropogen beeinflussten Biotoptypen entspricht (Intensivacker, Wege, angrenzende Siedlungen und Straßen) und eine hohe Toleranz gegenüber Störungen aufweist

  • biologische Vielfalt

Die biologische Vielfalt umfasst die folgenden drei Ebenen:

  • Vielfalt an Ökosystem bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften,

  • Artenvielfalt und

  • genetische Vielfalt innerhalb der verschiedenen Arten

    und bildet die existenzielle Grundlage allen Lebens.

    Aufgrund der bisherigen Nutzung der Flurstücke als Intensivacker und den damit einhergehenden Störungswirkungen auf Arten und Biotope ist das Plangebiet als anthropogen überprägt einzustufen. Die Acker- und Verkehrsflächen bieten nur wenig Diversität an Lebensräumen bzw. sind häufig gestört und führen folglich zu einer vergleichsweise geringen Artenvielfalt.

    Insgesamt ist das Plangebiet mit einer geringen Wertigkeit hinsichtlich der Biodiversität ausgestattet.

  • Landschaftsbild

Der Beurteilungsraum für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes umfasst – insbesondere abhängig von der Topographie des Vorhabenortes - den Sichtraum, d.h. die Flächen, von denen aus ein Eingriffsobjekt gesehen werden kann. Potenzielle Beeinträchtigungen der Erholungsvoraussetzungen durch Lärm oder Emissionen können zu einer Ergänzung des Beurteilungsraumes führen.

Das Plangebiet grenzt unmittelbar östlich an die Wohnbebauung der Ortslage Mockrehna an. Das Landschaftsbild wird durch die umliegenden Siedlungen und größeren Straßen geprägt und unterliegt dadurch einem dauerhaften Rauschen des umliegenden Verkehrsflusses.

Nach Westen hin wird das Landschaftsbild dominiert von großen landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen, die ebenfalls durch die Straßen der Ortslage begrenzt werden. Sichtverschattende Gehölze sind, bis auf die Streuobstwiese im Norden, nicht vorhanden. Am westlichen Ende der Ackerfläche, in ca. 930 m Entfernung zum Plangebiet, schließt ein großes Waldgebiet (Dübener Heide) an.

  • Mensch

Das Plangebiet besitzt aufgrund seiner vorherrschenden landwirtschaftlichen Nutzung nur eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Mensch. Zwar ist es sehr ortsnah gelegen und schließt direkt an vorhandene Wohnbebauung an, Erschließungswege, die zur Erholung genutzt werden oder wichtige Verbindungswege darstellen könnten, sind im Plangebiet aber nicht vorhanden.

  • Kultur- und Sachgüter

Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine Kulturgüter im Plangebiet.

  • Schutzgebiete und Objekte

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks „Dübener Heide“

Die Ausweisung des Naturparks „Dübener Heide“ (Teilgebiet Sachsen - 36.000 ha Flächengröße) erfolgte mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 01.12.2000 (SächsGVBl. S. 542), zuletzt geändert durch Artikel 12 der Verordnung vom 15. August 2006 (SächsGVBl. S. 439).

Schutzzweck nach § 3 der Verordnung:

(1) Mit der Erklärung über den Naturpark Dübener Heide wird bezweckt, die landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung dauerhaft zu bewahren, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten oder wiederherzustellen sowie die Erholungsnutzung unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der kulturellen Eigenarten des Gebietes zu entwickeln.

(2) Insbesondere wird bezweckt:

  1. die einheitliche Entwicklung und Pflege des Gebietes nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung unter Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge,
  2. die Sicherung und Verbesserung der ökologischen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen der Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts und der Förderung der kulturellen Traditionen,
  3. die Erhaltung, Gewährleistung und Entwicklung des Erholungswertes der Landschaft,
  4. die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Naturgüter, besonders in den Schutzzonen I und II,
  5. die Erhaltung und Wiederherstellung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft in ihrem naturraumtypischen Erscheinungsbild,
  6. der Schutz naturnaher Flächen und Strukturen vor Zerstörung, Beschädigung, nachhaltiger Störung oder Veränderung des charakteristischen Zustandes, vor allem in der Schutzzone I,
  7. die Schaffung von Biotopverbundsystemen,
  8. die Bestandspflege und -förderung gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten,
  9. die Erhaltung, Förderung und Entwicklung der historisch gewachsenen Siedlungs- und Gewerbestruktur,

10. die Erhaltung und Entwicklung einer standortgerechten Landnutzung sowie die besondere Unterstützung einer umweltgerechten Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft im Sinne von § 3 SächsNatSchG und

11. die Förderung des Umweltbewusstseins bei der ansässigen Bevölkerung und bei den Besuchern des Gebietes.

Nach § 4 der Verordnung gliedert sich der Naturpark in Schutz- und Entwicklungszonen:

  1. Das Naturparkgebiet wird in die Schutzzonen I und II und die Entwicklungszone gegliedert.
  2. Die Schutzzone I umfasst besonders empfindliche Landschaftsteile, die möglichst ihrer natürlichen Eigenentwicklung überlassen bleiben sollen oder durch funktionsgerechte, naturnahe Bewirtschaftung zu erhalten oder zu entwickeln sind. Für die Erholung sind geeignete Wege und Flächen zu nutzen. Zur Schutzzone I gehören naturnahe und aufgrund ihrer Ausstattung mit Pflanzen- und Tierarten naturschutzfachlich wertvolle Flächen, die durch Biotope wie Nieder- und Zwischenmoore, Röhrichte, Großseggenriede, Bruchwälder, Moorwälder, Traubeneichen- und Traubeneichenmischwälder, Buchen- und Buchenmischwälder, Feuchtwiesen, Silikatmagerrasen, Zwergstrauchheiden oder naturnahe Fließgewässer gekennzeichnet sind, sowie Flächen, die mit den genannten Biotopen in funktionalem Zusammenhang stehen oder die zur Abschirmung (Pufferung) vor schädlichen Einflüssen oder zur zweckmäßigen Arrondierung dienen.
  3. Die Schutzzone II bilden überwiegend landwirtschaftlich geprägte Flächen des Außenbereichs, die weder als Schutzzone I noch als Entwicklungszone ausgewiesen sind. Sie soll neben der landwirtschaftlichen Nutzung insbesondere der naturverträglichen Erholung in freier Landschaft dienen. Die Bedeutung dieser Flächen für den Biotopverbund sowie die anderen Belange des Naturschutzes sind bei allen Entwicklungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
  4. Die Entwicklungszone umfasst insbesondere die bebauten Bereiche und die für eine landschaftsverträgliche Siedlungs- und Gewerbeentwicklung oder intensive Erholungsnutzung in Betracht kommenden Flächen des Außenbereiches. Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege bleiben unberührt.

Quellen:

Verein Dübener heide (2006): Naturpark Dübener Heide – Pflege- und Entwicklungskonzept Teil Sachsen-Anhalt, Teil 1 Bestandsanalyse

Gleichzeitig wird die Beteiligung, beschränkt auf die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, gemäß § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 durchgeführt.

Der Planentwurf zur erneuten Offenlage mit Begründung und Umweltbericht/Umweltprüfung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 15.01.2018 bis einschließlich 29.01.2018 in der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf zur erneuten Offenlage des Bebauungsplans „Wohnbebauung Alte Eilenburger Straße“ einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet auf den Websites

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/

abrufbar. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61-21, Fax (0 33 62) 8 83 61-59, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

Montag         9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag       9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch       geschlossen
Donnerstag   9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag          9.00 – 11.30 Uhr

erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Mockrehna, den 22.12.2017

Peter Klepel
Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamtsleiterin Alexandra Schmidtke: Alexandra.Schmidtke@Mockrehna.de Tel. 034244/57440

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