Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Mockrehna Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet der Gemeinde Mockrehna "Alter Steinbruch" im Ortsteil Schöna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.01.2018 bis 17.02.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet der Gemeinde Mockrehna „Alter Steinbruch“ im Ortsteil Schöna

Der Gemeinderat Mockrehna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2017 den Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB "Alter Steinbruch" im Ortsteil Schöna einschließlich der Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen.

Der Planbereich befindet sich im Ortsteil Schöna am Ortsrand, nördlich der Ortsstraße Am Steinbruch und der alten Steinbruchteiche. Betroffen sind die Flurstücke 92/1 teilweise, 92/3 teilweise, 92/8 teilweise, und 92/9 der Flur 1 in der Gemarkung Schöna (siehe Lageplan).

Mit der Ergänzungssatzung soll Baurecht für zwei bis drei Wohnhäuser mit entsprechenden Nebengebäuden geschaffen werden. Zum Satzungsentwurf wurde ein Grünordnungsplan erarbeitet und die notwendigen Ausgleichsleistungen als Festsetzung aufgenommen.

Bei der Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sind nach § 34 Abs. 6 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) anzuwenden. Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 2 BauGB eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 nicht durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird weiterhin von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB verfügbar sind, abgesehen.

Der Satzungsentwurf bestehend aus Satzungstext, dem Lageplan im Maßstab 1 : 500, der Begründung und dem Grünordnungsplan in der Fassung vom 06.12.2017 liegen in der Zeit vom

15.01. bis 16.02.2018

öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der Öffnungszeiten:

Montag        9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag      9.00 – 12.00 Uhr       13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch      geschlossen
Donnerstag  9.00 – 12.00 Uhr       13.00 – 15.30 Uhr
Freitag          9.00 – 11.30 Uhr

in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna aus.

Zusätzlich können die Unterlagen über das Internetportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite und im Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und ggf. die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

Mockrehna, 22.12.2017

Klepel
Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamtsleiterin Alexandra Schmidtke: Alexandra.Schmidtke@Mockrehna.de Tel. 034244/57440

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Lageplan
  • Satzungstext
  • Begründung
  • GOP Lageplan
  • GOP Text

Informationen

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