Bebauungsplan Stadt Markranstädt Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Wohngebiet Glasauer Weg“ Großlehna – Öffentliche Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.05.2022 bis 01.07.2022
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 die Einleitung eines Satzungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Glasauer Weg“ Großlehna beschlossen.

Zum Vorentwurf des Bebauungsplans wurden eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 28.06.2021 bis einschließlich 30.07.2021 sowie eine frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Entwurfsfortschreibung erfolgte unter Kenntnisnahme der eingegangenen Stellungnahmen.

In seiner Sitzung am 05.05.2022 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung bestätigt und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Freiflächen westlich des Glasauer Wegs in der Ortslage Großlehna und entspricht der dargestellten Lageübersicht.

Mit dem eingeleiteten Bauleitplanverfahren soll das Planungsrecht für die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie eines Mischgebietes an der Grenze zum bestehenden Gewerbegebiet geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird innerhalb der unten aufgeführten Frist der öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung und Anlagen liegen aus in der Zeit vom

            23.05.2022 bis einschließlich 01.07.2022

im Rathaus, Haus II Markt 11, Zimmer 102 während der Dienststunden:

Montag/Mittwoch/Donnerstag                      8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

Dienstag                                                      8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Freitag                                                         8.00 bis 13.00 Uhr.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Markranstädt und die Vertreter der allgemeinen Öffentlichkeit um Beachtung der zum Zeitpunkt der Öffentlichen Auslegung geltenden Corona-Schutz-Maßnahmen. Sofern das Rathaus allgemein geschlossen sein sollte, wird um eine vorherige telefonische Terminabstimmung gebeten unter 034205-61-232 (Ansprechpartner ist Herr Kauschke).

Weiterhin können die Unterlagen während des o. g. Zeitraums im Internet unter www.markranstaedt.de sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan im PDF-Format abgerufen werden.

Folgende umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor:

  • Umweltbericht vom 31.03.2022, IB Hauffe GbR
  • Hydrogeologisches Gutachten vom 24.04.2020, Büro für Geotechnik P. Neundorf GmbH
  • Regenwasserkonzept vom 30.03.2022, Institut für Ingenieur- und Tiefbau GmbH
  • Schallimmissionsprognose vom 09.06.2020, GAF Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 25.03.2022, IB Hauffe GbR

Informationen aus den umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung:

  • Landratsamt Landkreis Leipzig, Stellungnahmen vom 17.08.2021 und vom 08.11.2021
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 10.08.2021
  • Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Stellungnahme vom 09.08.2021
  • Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land, Stellungnahmen vom 10.08.2021 und vom 29.10.2021

Die Informationen zum Themenbereich Schutzgebiete und Schutzobjekte wurden folgender Quelle entnommen:

Die Informationen zum Themenbereich Pflanzen und Tiere wurden folgenden Quellen entnommen:

  • Vorkommens von Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet und in dessen Umfeld: Multi-Base Datenbankabfragen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landkreis Leipzig (Antwort per Mail am 02.03.2020).
  • Biotop- und Flächennutzungstypen, Gehölze und Vegetation: Erfassung im Zuge einer Ortsbegehung durch die IB Hauffe GbR am 16.03.2020 und 31.03.2021.

Die Informationen zum Themenbereich Boden und Fläche wurden folgenden Quellen entnommen:

Die Informationen zum Themenbereich Wasser wurden folgenden Quellen entnommen:

Die Informationen zum Themenbereich Klima / Luft wurden folgenden Quellen entnommen:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach dem 01.07.2022 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die von den Antragstellern im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Nadine Stitterich

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Hartmut Kauschke

Stadt Markranstädt

034205-61-232

 

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