Bebauungsplan Stadt Markranstädt Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Wohnen an der Zwenkauer Straße“ Markranstädt

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.01.2021 bis 26.02.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens auf Grundlage von § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wohnen an der Zwenkauer Straße" Markranstädt beschlossen.

Das Verfahren zum Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Es wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den südlichen Bereich der Kernstadt und grenzt westlich an die ZWENKAUER STRAßE sowie nördlich an die LAUSENER STRAßE.

Mit dem eingeleiteten Bauleitplanverfahren soll das Planungsrecht für eine Wohnbebauung geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird innerhalb der unten aufgeführten Frist der öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung liegen aus in der Zeit vom

                                                  25.01.2021 bis einschließlich 26.02.2021

im Rathaus, Haus II Markt 11, Zimmer 102 während der Dienststunden:

Montag/Mittwoch/Donnerstag                      8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

Dienstag                                                      8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Freitag                                                         8.00 bis 13.00 Uhr.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Markranstädt und die Vertreter der allgemeinen Öffentlichkeit um Beachtung der zum Zeitpunkt der Öffentlichen Auslegung geltenden Corona-Schutz-Maßnahmen.

Sofern das Rathaus noch allgemein geschlossen sein sollte, wird um eine vorherige telefonische Terminabstimmung gebeten unter 034205-61-238 (Ansprechpartner ist Herr Krüger).

Weiterhin können die Unterlagen während des o. g. Zeitraums im Internet unter www.markranstaedt.de sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan im PDF-Format abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Nach dem 26.02.2021 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die von den Antragstellern im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stitterich

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Markus Krüger

Fachbereich III | Bau/ Stadtentwicklung

Stadtverwaltung Markranstädt

Markt 1 | 04420 Markranstädt

Tel.: +49 34205 61 - 238

Fax: +49 34205 61 - 234

m.krueger@markranstaedt.de

www.markranstaedt.de

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