B e k a n n t m a c h u n g
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „An der Äußeren Annaberger Straße“ der Großen Kreisstadt Marienberg
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat am 18.03.2019 in seiner öffentlichen Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „An der Äußeren Annaberger Straße“ der Großen Kreisstadt Marienberg für eine Teilfläche des Flurstückes 1057/17 sowie für die Flurstücke 1057/8, 878/2, 878/3, 879/5, 879/6, 879/8, 879/9 und 879/10 der Gemarkung Marienberg gemäß § 8 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Lageplan dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan werden Maßnahmen der Innenentwicklung mit dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und der Herstellung einer städtebaulich geordneten Situation angestrebt.
Die Planunterlagen werden gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter
https://www.marienberg.de/rathaus/aktuelles/buergerbeteiligung sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
André Heinrich Oberbürgermeister
Monique Wittig, Amtsleiterin Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt
Tel: 03735-602158, monique.wittig@marienberg.de