Bebauungsplan Stadt Marienberg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 35 "Wohngebiet Ortsteil Lauta" der Großen Kreisstadt Marienberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.01.2019 bis 08.02.2019
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 35 "Wohngebiet Ortsteil Lauta" der Großen Kreisstadt Marienberg

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2018 den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 35 „Wohngebiet Ortsteil Lauta“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf in der Fassung vom November 2018 zum Bebauungsplan, bestehend aus

  • Teil A - Planzeichnung
  • Teil B - Text mit Festsetzungen
  • Begründung mit integrierter Grünordnung und Umweltbericht

liegt in der Zeit vom

                              07.01.2019 bis 08.02.2019

 

in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Bürgerbüro Eingang Amtsstraße,

öffentlich aus und kann während der Sprechzeiten

Montag                                         von     9:00 Uhr        bis      13:00 Uhr 
Dienstag und Donnerstag          von     9:00 Uhr        bis      18:00 Uhr 
Freitag                                          von     9:00 Uhr        bis      12:00 Uhr

 

eingesehen werden.

Parallel dazu werden die auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter https://www.marienberg.de/rathaus/aktuelles/bürgerbeteiligung sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

André Heinrich                                                                    

Oberbürgermeister                                                         

Kontaktperson

Stadtverwaltung Marienberg
Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt
Monique Wittig

Tel: 03735-602158, monique.wittig@marienberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit Textteil
  • Begründung
  • Lärmimmissionsprognose

Informationen

Übersicht
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