Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Marienberg Öffentliche Auslegung

Aufhebungssatzung der Ergänzungssatzung Nr. 4 "An der Stadtmühle" der Großen Kreisstadt Marienberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.10.2018 bis 16.11.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung

 

zu Bauleitplänen der Großen Kreisstadt Marienberg

2. Öffentliche Auslegung

Aufhebungssatzung der Ergänzungssatzung Nr. 4 „An der Stadtmühle“

der Großen Kreisstadt Marienberg

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2018 die Aufstellung sowie am 25.06.2018 die Auslegung der Aufhebungssatzung zur Ergänzungssatzung Nr. 4 „An der Stadtmühle“ beschlossen. Ein erneuter Auslegungsbeschluss ist nicht notwendig.

Die Aufhebungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wurden bzw. werden folgende Verfahrensschritte nicht durchgeführt:

  • Umweltprüfung und -bericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB
  • Monitoring gemäß § 4c BauGB
  • frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lagen der Entwurf der Aufhebungssatzung sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 13.08.-14.09.2018 bereits öffentlich aus. Aus verfahrensrechtlichen Gründen erfolgt nun eine 2. öffentliche Auslegung in der Zeit vom

vom 15.10.2018 bis einschließlich 16.11.2018

in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Bürgerbüro Eingang Amtsstraße, öffentlich aus. Sie können während der Dienstzeiten

Montag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Große Kreisstadt Marienberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter www.marienberg.de

sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen

zugänglich gemacht.

Marienberg, den 27.09.2018

Heinrich

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Alina Krause, SGL Stadtentwicklung

Tel: 03735-602230, alina.krause@marienberg.de

Monique Wittig, Amtsleiterin Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt

Tel: 03735-602158, monique.wittig@marienberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Aufhebungssatzung Begründung
  • Aufhebungssatzung Planzeichnung
  • Aufhebungssatzung Satzungstext
  • Ergänzungssatzung Planzeichnung

Informationen

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