Bebauungsplan Stadt Marienberg Öffentliche Auslegung

Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 32 "Schillerlinde" der Großen Kreisstadt Marienberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.12.2019 bis 24.01.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2019 die aufgrund einer Anpassung des Geltungsbereiches notwendige Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 32 „Schillerlinde“ beschlossen. Der geplante Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Er umfasst die folgenden Grundstücke der Gemarkung Marienberg: 501/5; 501/8; 501/9; 502/1; 503; 505; 505a; 506/5; 508c; 508f.

Bereits am 24.09.2012 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg den Aufstellungsbeschluss dieses Bebauungsplanes gefasst. Mit ihm wird die Nachverdichtung von teilweise bebauten brachliegenden Flächen im Innenbereich der Ortslage Marienberg als Maßnahme der Innenentwicklung mit dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Herstellung einer städtebaulich geordneten Situation angestrebt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß       § 13a BauGB.

Folgende Verfahrensschritte werden gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB nicht durchgeführt:

  • frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Umweltprüfung und -bericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB
  • Monitoring und Zusammenfassende Erklärung gemäß § 4c und § 10a BauGB.

Die Öffentlichkeit hat gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 16.12.2019 bis 24.01.2020 in der Stadtverwaltung Marienberg, Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt, Markt 1, 09496 Marienberg während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird gesondert durchgeführt und die Auslegung entsprechend bekanntgemacht.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter www.marienberg.de

sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Marienberg, den 25.11.2019

Heinrich

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Monique Wittig, Amtsleiterin Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt

Tel: 03735-602158, monique.wittig@marienberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.