B e k a n n t m a c h u n g
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplanes Nr. 35 "Wohngebiet Ortsteil Lauta" der Großen Kreisstadt Marienberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2019 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 35 „Wohngebiet Ortsteil Lauta“ in der Fassung vom März 2019, bestehend aus Teil A – Planzeichnung (Planteil I bis III) und Teil B - Textteil mit Festsetzungen sowie die Begründung mit integrierter Grünordnung und Umweltbericht gebilligt und die vollständigen Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen vorliegenden, unten aufgelisteten umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom
12.04.2019 bis 17.05.2019
in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Bürgerbüro Eingang Amtsstraße,
öffentlich aus und können während der Sprechzeiten
Montag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Folgende umweltrelevante Informationen liegen öffentlich aus:
Fachgutachten:
Neufassung der Schallimmissionsprognose zum geplanten Wohnstandort Bebau-ungsplan Nr. 35 „Wohngebiet Ortsteil Lauta“ der Stadt Marienberg; SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH.
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden / Fläche
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Bevölkerung
Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Die der Stadt Marienberg in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.
Parallel dazu werden die auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter https://www.marienberg.de/rathaus/aktuelles/bürgerbeteiligung sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Marienberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
André Heinrich Oberbürgermeister
Monique Wittig, Amtsleiterin Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt
Tel: 03735-602158, monique.wittig@marienberg.de