Bebauungsplan Stadt Marienberg Öffentliche Auslegung

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 35 "Wohngebiet Ortsteil Lauta" der Großen Kreisstadt Marienberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.04.2019 bis 17.05.2019
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

B e k a n n t m a c h u n g

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplanes Nr. 35 "Wohngebiet Ortsteil Lauta" der Großen Kreisstadt Marienberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
 

 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2019 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 35 „Wohngebiet Ortsteil Lauta“ in der Fassung vom März 2019, bestehend aus Teil A – Planzeichnung (Planteil I bis III) und Teil B - Textteil mit Festsetzungen sowie die Begründung mit integrierter Grünordnung und Umweltbericht gebilligt und die vollständigen Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen vorliegenden, unten aufgelisteten umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom

12.04.2019 bis 17.05.2019

in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Bürgerbüro Eingang Amtsstraße,

öffentlich aus und können während der Sprechzeiten

Montag                                           von     9:00 Uhr        bis      13:00 Uhr 

Dienstag und Donnerstag            von     9:00 Uhr        bis      18:00 Uhr 

Freitag                                            von     9:00 Uhr        bis      12:00 Uhr

 

eingesehen werden.

Folgende umweltrelevante Informationen liegen öffentlich aus:

Fachgutachten:

Neufassung der Schallimmissionsprognose zum geplanten Wohnstandort Bebau-ungsplan Nr. 35 „Wohngebiet Ortsteil Lauta“ der Stadt Marienberg; SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH.

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden / Fläche

  • agrarstrukturelle Betroffenheit durch das Vorhaben – Landratsamt Erzgebirgskreis,
  • Hinweise zum Bodenschutz - Landratsamt Erzgebirgskreis,
  • Hinweise zur natürlichen Radioaktivität, zu den geologischen Verhältnissen und zur Lage in der radioaktiven Verdachtsfläche Nr. 19 – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,
  • Lage im Altbergbaugebiet, Vorhandensein nichtrisskundiger Grubenbaue sowie Lage innerhalb des Erlaubnisfeldes „Erzgebirge“ zur Aufsuchung von Erzen- Sächsisches Oberbergamt.

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Bevölkerung

  • Hinweise zum Immissionsschutz, Überprüfung der Standortwahl, Reduzierung des Geltungsbereichs aufgrund der schalltechnischen Orientierungswerte – Landesdirektion Sachsen, Planungsverband Region Chemnitz, Landratsamt Erzgebirgskreis, Industrie- und Handelskammer IHK, 2 Bürger*innen

Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt

  • Erhalt von Ausgleichsflächen zum Neubau der Ortsumgehung B 174 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes - Planungsverband Region Chemnitz,
  • Hinweise zur Pflanzenwahl – Landratsamt Erzgebirgskreis,

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

  • Hinweis auf das angrenzende Trinkwasserschutzgebiet Talsperre Neunzehnhain – Landratsamt Erzgebirgskreis, Landestalsperrenverwaltung,
  • Lage in einem Gebiet mit geologisch bedingter Grundwassergefährdung –
    1 Bürger*in

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Hinweis auf die Lage des geplanten Wohngebietes in einem archäologischen Relevanzbereich – Landratsamt Erzgebirgskreis, Landesamt für Archäologie,
  • Hinweis auf eine Baubeginnsanzeige sowie auf die Meldepflicht von Bodenfunden – Landesamt für Archäologie

Die der Stadt Marienberg in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.

Parallel dazu werden die auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter https://www.marienberg.de/rathaus/aktuelles/bürgerbeteiligung sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Marienberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
 

André Heinrich
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Monique Wittig, Amtsleiterin Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt

Tel: 03735-602158, monique.wittig@marienberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen TöB
  • Umweltbezogene Stellungnahmen Bürger*innen
  • Lärmimmissionsprognose

Informationen

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