Bebauungsplan Stadt Marienberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 36 „An der Stadtmühle“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.08.2018 bis 21.09.2018
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung

zu Bauleitplänen der Großen Kreisstadt Marienberg

Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 36 „An der Stadtmühle“

der Großen Kreisstadt Marienberg

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „An der Stadtmühle“ beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend wurden bzw. werden folgende Verfahrensschritte nicht durchgeführt:

  • Beschluss des Stadtrates zur öffentlichen Auslegung
  • Umweltprüfung und -bericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB
  • Monitoring gemäß § 4c BauGB
  • frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit

vom 20.08.2018 bis einschließlich 21.09.2018

in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Bürgerbüro Eingang Amtsstraße, öffentlich aus. Sie können während der Dienstzeiten

Montag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Große Kreisstadt Marienberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter www.marienberg.de

sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen

zugänglich gemacht.

Marienberg, den 02.08.2018

Heinrich

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Alina Krause, SGL Stadtentwicklung

Stadtverwaltung

Große Kreisstadt Marienberg

Markt 1

09496 Marienberg

Tel.: 03735-602-230

Fax.: 03735-602-126

E-Mail: alina.krause@marienberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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