Bebauungsplan Stadt Marienberg Öffentliche Auslegung

2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 7 "Am Goldkindstein" - Entwurf vom Oktober 2017

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.04.2018 bis 18.05.2018
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Planzeichnung

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans wiederholt.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat am 30.10.2017 den Aufstellungs-, Entwurfsbilligungs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr.7 „Am Goldkindstein“ im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB beschlossen und die Begründung gebilligt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB i.V.m. §13 Abs.2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt. Dementsprechend wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs.1 BauGB und §4 Abs.1 BauGB abgesehen. Gemäß §13 Abs.3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §2a BauGB, von der Angabe nach §3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs.1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan bestehend aus dem

  • Teil A - Planzeichnung M 1:500 dem

  • Teil B - Text und

  • der zughörigen Begründung

in der Fassung vom Oktober 2017 wird nach §3 Abs.2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Auf eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß §2 Abs.2 BauGB mit den inhaltlich unveränderten Planunterlagen wird verzichtet, jedoch erfolgt gemäß §3 Abs.2 Satz 3 BauGB deren Information über die erneute öffentliche Auslegung.

Die oben genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom

09.04.2018 bis 18.5.2018

in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Bürgerbüro Eingang Amtsstraße,

öffentlich aus. Sie können während der Dienstzeiten

Montag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden gemäß §4a Abs.4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter http://www.marienberg.de  sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Große Kreisstadt Marienberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

André Heinrich

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Monique Wittig, Amtsleiterin Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt

Tel: 03735-602158, monique.wittig@marienberg.de

Alina Krause, Sachgebietsleiterin Stadtentwicklung

Tel: 03735-602230, alina.krause@marienberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung
  • Bestandsplan
  • Satzungsrecht B-Plan Nr. 7 und Nr. 21

Informationen

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