Bebauungsplan Stadt Marienberg Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Bebauungsplans Nr.21 „Am Schlettenbach“ – Teilaufhebung im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB – Entwurf vom Oktober 2017

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.04.2018 bis 18.05.2018
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Planzeichnung

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans wiederholt.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat am 30.10.2017 den Aufstellungs-, Entwurfsbilligungs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.21 „Am Schlettenbach“ – Teilaufhebung im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB, bestehend aus dem Satzungsentwurf mit zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches und den Verfahrensvermerken in der Fassung vom Oktober 2017 beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt und die vollständigen Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB bestimmt.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs.1 BauGB und §4 Abs.1 BauGB abgesehen. Gemäß §13 Abs.3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §2a BauGB, von der Angabe nach §3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs.1 BauGB abgesehen.

Die oben genannten Planunterlagen liegen nach §3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom

09.04.2018 bis 18.05.2018

in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Bürgerbüro Eingang Amtsstraße,

erneut öffentlich aus und können während der Dienstzeiten

Montag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Auf eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß §2 Abs.2 BauGB mit den inhaltlich unveränderten Planunterlagen wird verzichtet, jedoch erfolgt gemäß §3 Abs.2 Satz 3 BauGB deren Information über die erneute öffentliche Auslegung.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden gemäß §4a Abs.4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter http://www.marienberg.de sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Große Kreisstadt Marienberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

André Heinrich

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Monique Wittig, Amtsleiterin Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt

Tel: 03735-602158, monique.wittig@marienberg.de

Alina Krause, Sachgebietsleiterin Stadtentwicklung

Tel: 03735-602230, alina.krause@marienberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Satzungstext mit Geltungsbereich

Informationen

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