Flächennutzungsplan Stadt Lunzenau Frühzeitige Beteiligung

11. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.07.2018 bis 10.08.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lunzenau
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (1) BauGB der Stadt Lunzenau für die
11. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) als "Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am
Standort der ehemaligen Sandgrube Cossen"
Der Stadtrat der Stadt Lunzenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2018 den Vorentwurf zur
11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der
ehemaligen Sandgrube Cossen", bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000, textlichen
Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung von Mai 2018 gebilligt und beschlossen
(Beschluss-Nr. 50/2018), diesen Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig über die
allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der
Stadt Lunzenau zum "Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der ehem. Sandgrube
Cossen" mit Stand Vorentwurf 05/2018 zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird damit frühzeitig die
Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren, Erörterungsmöglichkeiten zu nutzen und
auch Stellungnahmen abzugeben, die in die spätere Qualifizierung der Planunterlagen zum Entwurf
einfließen können.

Die Planunterlagen (bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000, textlichen Festlegungen
und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht) zur 11. FNP-Änderung liegen im Bauamt 2.0G
der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 1,09328 Lunzenau in der Zeit vom 09. 07. bis 10. 08. 2018
während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht frühzeitig öffentlich aus:
Montag                 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag               9.00 bis 12.00 und 13.00 bis18.00 Uhr
Mittwoch               9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag          9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag                 9.00 bis 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift
an die Stadtverwaltung Lunzenau, Karl-Marx-Straße 1, Bauamt, 09328 Lunzenau, abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung
unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Lunzenau unter www.lunzenau.de und im
zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite die vollständigen Planunterlagen
eingesehen werden.
Der Stadtrat beschließt zeitgleich die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2(2) BauGB
durchzuführen. Die berührten Behörden werden in diesem Zusammenhang auch zur Äußerung im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §2(4) BauGB
aufgefordert.
Lunzenau, den 29. Juni 2018

Hofmann

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Lunzenau

Karl-Marx-Straße 1

09328 Lunzenau

Bauamt:

Herr Karte

Telefon: 037383/852-32

E-Mail: bauamtsleiter(at)lunzenau.de

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Anlage

Informationen

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