Bebauungsplan Stadt Lunzenau Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zum Bebauungsplan der Stadt Lunzenau "Solarpark Cossen" als Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der ehemaligen Sandgrube Cossen, Fl.-Nr.: 130/1, 131, 132/1, Gemarkung Cossen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.03.2018 bis 06.04.2018
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lunzenau

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes der Stadt Lunzenau „Solarpark Cossen“ als Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der ehemaligen Sandgrube Cossen, Fl.-Nr.: 130/1, 131, 132/1, Gemarkung Cossen

Der Stadtrat der Stadt Lunzenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.02.2018 den Vorentwurf zum Bebauungsplan der Stadt Lunzenau "Solarpark Cossen" als "Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der ehemaligen Sandgrube Cossen" mit Stand 01/2018 samt Begründung gebilligt und beschlossen(Beschluss-Nr. 06/2018), diesen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplanes der Stadt Lunzenau "Solarpark Cossen" als "Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der ehem. Sandgrube Cossen" mit Stand Vorentwurf 01/2018 zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird damit frühzeitig die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren, Erörterungsmöglichkeiten zu nutzen und auch Stellungnahmen abzugeben, die in die spätere Qualifizierung der Planunterlagen zum Entwurf einfließen können.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan liegen im Bauamt 2.OG der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 1, 09328 Lunzenau in der Zeit vom 05. 03. bis 06. 04. 2018 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht frühzeitig öffentlich aus:

Montag 8.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr

Dienstag 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr

Donnerstag 8.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadtverwaltung Lunzenau, Karl-Marx-Straße 1, Bauamt, 09328 Lunzenau, abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben

Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Lunzenau unter www.lunzenau.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Der Stadtrat beschließt zeitgleich die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2(2) BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden werden in diesem Zusammenhang auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §2(4) BauGB aufgefordert.

Das Verfahren Bebauungsplan erfolgt unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach §2(4) BauGB. Innerhalb des zweistufigen Planverfahrens wird die Planänderung mit Umweltbericht erstellt und fortgeschrieben.
Lunzenau, den 23. Februar 2018

Hofmann
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lunzenau
Bauamtsleiter
Herr Karte
Karl-Marx-Straße 1
09328 Lunzenau
Telefon: 037383/852-32

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