Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Lunzenau Öffentliche Auslegung

Außenbereichsatzung "Untere Hauptstraße" Stadt Lunzenau OT Göritzhain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2017 bis 09.09.2017
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung "Untere Hauptstraße" Stadt
Lunzenau OT Göritzhain gemäß § 35 Abs. 6 BauGB


Der Stadtrat der Stadt Lunzenau hat am 03. April 2017 in öffentlicher Sitzung die Aufst ellung der
Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB "Untere Hauptstraße" Stadt Lunzenau OT Göritzhain
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB unter Verzicht auf eine frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der
Außenbereichssatzung umfasst die Flurstücke der Gemarkung Göritzhain 974/5, 969/1,106/5,106/6
vollständig sowie Teile der Flurstücke 974/13, 974/12, 974/7,974/6, 974/8, 968/1, 158/4, 1015, 158/3,
966/2,106/9, 106/4,106/7,106/3,828.


In seiner Sitzung vom 03. April 2017 hat der Stadtrat den Entwurf der Außenbereichssatzung "Untere
Hauptstraße" Stadt Lunzenau OT Göritzhain in der Fassung vom Februar 2017 einschließlich der
Begründung gebilligt und die Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
bestimmt. Parallel soll die Beteiligung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.


Der Satzungsentwurf 02/2017, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen
sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 07. August bis 08. September 2017 in der
Stadtverwaltung Lunzenau, Bauamt (3. OG), Karl-Marx-Straße 1, 09328 Lunzenau während
nachfolgend genannter Sprechzeiten


Montag        09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag      09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch      09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag  09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag        09.00 bis 12.00 Uhr


zu jedermanns Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Lunzenau, Bauamt (3. OGL Karl-Marx-Straße 1,
09328 Lunzenau abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die städtebauliche Satzung unberücksichtigt bleiben
können (§ 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können .


Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von der Durchführung
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.


Lunzenau, den 28. Juli 2017

Hofmann
Bürgermeister (Siegel)

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lunzenau

Bauamt

Karl-Marx-Straße 1

09328 Lunzenau

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.