Flächennutzungsplan Stadt Lunzenau Öffentliche Auslegung

11. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.01.2019 bis 08.02.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lunzenau

„Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort

der ehemaligen Sandgrube Cossen“

in der Fassung vom November 2018

Der Stadtrat Lunzenau hat am 03.12.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lunzenau „Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der ehemaligen Sandgrube Cossen“ in der Fassung vom November 2018, bestehend aus der Planzeichnung M 1 : 5.000 und der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen vorliegenden unten aufgelisteten umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die o.g. Unterlagen liegen in der Zeit vom 07.01.2019 bis 08.02.2019 in der Stadtverwaltung Lunzenau, Karl-Marx-Straße 1, 09328 Lunzenau im 2. OG, Bauamt während der Dienstzeiten:

Montag                          9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                        9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch                        9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag                    9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag                           9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über die Internetseite der Stadt Lunzenau unter www.lunzenau.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.

Der rd. 4,9 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem unten abgebildeten Auszug aus der Planzeichnung durchgehend schwarz bandagiert dargestellt. Ziel ist die Darstellung eines Sonstigen Sondergebiets für Solaranlagen (§ 11 BauNVO) sowie randlicher Grünflächen entlang des Waldes und der Staatstraße S 247 anstelle bisher auf dem Gelände der ehemaligen Sandkiesgrube Cossen dargestellten Flächen für die Landwirtschaft und Wald. Damit soll die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Liste öffentlich auszulegender umweltbezogener Stellungnahmen:

Bet. Nr.

Behörde / TÖB

[Schreiben vom]

umweltbezogene Informationen / Anregungen

1

Landesdirektion Sachsen Referat Raumordnung [10.07.2018]

  • Beachtung der regionalplanerischen Zielausweisung Vorranggebiet Natur und Landschaft – Arten- und Biotopschutz;
  • Erörterung der Notwendigkeit einer Ausgliederung aus dem rechtskräftig verordneten LSG „Mulden- und Chemnitztal“ i.V.m. Befristung oder bedingter Ausgestaltung der FNP-Darstellung bei nachfolgender Renaturierung;

2

Landratsamt Mittelsachsen – Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung federführend [17.07.2018]

  • Beachtung der regionalplanerischen Zielausweisung Vorranggebiet Natur und Landschaft – Arten- und Biotopschutz;
  • Notwendigkeit einer Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet;
  • Beachtung des Arten- und des Biotopschutzes à derzeit unzureichende Datengrundlagen zu vorkommenden streng geschützten Arten à aktuelle Erhebungen erforderlich
  • Beachtung der Auswirkungen des Klimawandels;
  • Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auf Grundlage des bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans;
  • Immissionsschutz – Blendschutz im Bebauungsplan sicherstellen;
  • Beachtung vorliegender Landschaftsplanung;

2.1

Landratsamt Mittelsachsen – Referat Naturschutz [15.10.2018]

  • Ergebnisse fachlicher Vorabstimmungen betreffs Artenschutzfachbeitrag, Vermeidungsmaßnahmen, ökologische Baubegleitung, Habitatstreifen, Befristung Bebauungsplan;

3

Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie [13.07.2018]

  • keine Anhaltspunkte für radiologisch relevante Hinterlassenschaften;

4

Planungsverband Region Chemnitz – Verbandsgeschäftsstelle [13.06.2018]

  • Beachtung Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zum Arten- und Biotopschutz im rechtskräftigen Regionalplan Chemnitz – Erzgebirge bzw. im Regionalplanentwurf Region Chemnitz à kompatible Folgenutzung nach befristeter Zulassung einer PVA festlegen;

7

Landesamt für Archäologie [18.06.2018 ]

  • Hinweis auf Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDSchG;

8

Sächsisches Oberbergamt [03.07.2018]

  • Behördenbeteiligung zur 2. Änderung des Abschlussbetriebsplanes läuft im Verfahren nach BBergG;

17

LAG – Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens [11.07.2018]

  • Stellungnahmen von Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. und NABU- Landesverband Sachsen e.V. eingeschlossen;
  • Forderungen zum Artenschutz, darunter CEF-Maßnahmen;
  • Artenschutzfachbeitrag um Untersuchung Insektenfauna erweitern;
  • FFH- und SPA-Verträglichkeit nachweisen;
  • Beachtung Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zum Arten- und Biotopschutz im rechtskräftigen Regionalplan Chemnitz – Erzgebirge;

Weitere standortkonkrete umweltbezogene Informationen sind in den schutzgutbezogenen Betrachtung im Umweltbericht enthalten, insbesondere:

Schutzgut

standortkonkrete umweltbezogene Information

Mensch und seine Gesundheit

  • laut einem Blendgutachten zum Bebauungsplan geringe optische Effekte;

Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen

  • Brachflächenumnutzung bedeutet biologische Aufwertung;
  • Umsetzung Maßnahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zum Bebauungsplan (z.B. Zauneidechsenschutz);

Fläche und Boden

  • Die Fläche ist bereits anthropogen stark vorgeprägt;
  • Bodeneingriff auf Flächen durch Verdichtung und Bodenabtrag im Zuge der Herstellung der PV-Anlage;

Wasser

  • Wasser kann nahezu ungehindert versickern;

Luft und Klima

  • grundsätzlich positiver Beitrag von PVA zum Klimaschutz – geringe lokalklimatische Veränderungen durch großflächige Überbauung möglich;

Landschaftsbild und Erholung

  • unerhebliche Landschaftsbildveränderung prognostiziert;

Kultur und Sachgüter

  • wegen Brachflächenumnutzung nicht beeinträchtigt;

Wechselwirkungen

  • Begrenzung des Versiegelungsgrades und Festsetzungen zum Arten- und Biotopschutz im nachfolgenden Bebauungsplan;

Lunzenau, den 21. Dezember 2018

Hofmann                                            Siegel

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Lunzenau

Karl-Marx-Straße 1

09328 Lunzenau

Bauamt:

Herr Karte

Telefon: 037383/852-32

E-Mail: bauamtsleiter(at)lunzenau.de

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