Entwicklungssatzung Stadt Lommatzsch Öffentliche Auslegung

Klarstellungs- und Entwicklungssatzungsatzung Ortsteil Neckanitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.01.2019 bis 22.02.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat von Lommatzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2018 beschlossen, das Verfahren zur Einbeziehung der Flurstücke 70 und 70a der Gemarkung Neckanitz in den in Zu-sammenhang bebauten Ort Neckanitz zu ändern und die Satzung als Entwicklungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 fortzuführen. Der Stadtrat hat den Entwurf der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung für den Ortsteil Neckanitz in der Fassung vom 05.12.2018, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil und Be-gründung, gebilligt und beschlossen die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der gebilligte Entwurf der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung, Planzeichnung mit Textteil und Begründung, wird i.d.F. vom 05.12.2018 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar vom 21.01.2019 bis einschließlich 22.02.2019 zu den folgenden Dienstzeiten:

Montag: 9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18:00 Uhr

Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr

Die Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, Zimmer 5, 01623 Lommatz-sch.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Lommatzsch vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Ver-fassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be-schlussfassung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht wer-den, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wur-den, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Beteiligungsportal des Landes Sachsen eingestellt.

Dr. Anita Maaß

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lommatzsch

Bauamt

Frau Gräfe

Tel.: 035241/540 42

E-mail: sylvia.graefe@lommatzsch.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

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