Bebauungsplan Stadt Lommatzsch Beschluss

Bebauungsplan "Domselwitzer Gäßchen"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 23.07.2019 bis 22.07.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch hat am 17.01.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Domselwitzer Gäßchen“ nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan „Domselwitzer Gäßchen“ besteht aus der Planzeichnung mit Textteil. Die Begründung dazu wurde als Bestandteil der Satzung gebilligt.

Der Bebauungsplan „Domselwitzer Gäßchen“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung nach § 10 Abs. 4 BauGB während der üblichen Dienststunden in der Stadtverwaltung Lommatzsch, Zimmer 5, eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Auf die Vorschriften des §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lommatzsch geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Lommatzsch, 01.03.2019        

Dr. Anita Maaß                                              

Bürgermeisterin                                  

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lommatzsch

Frau Gräfe

Tel.-Nr.: 035241 / 540 43

E-Mail: sylvia.graefe@lommatzsch.de

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.