Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Lommatzsch Öffentliche Auslegung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Neckanitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.05.2018 bis 28.06.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Neckanitz

Der Stadtrat von Lommatzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2018 den Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im OT Neckanitz, Flurstücke 70a und T.v. 70, gefasst. Der Entwurf der Satzung wurde in der Fassung vom 26.04.2018 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der künftige räumliche Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus der beigefügten Planzeichnung.

Maßgebend ist der Entwurf der Satzung in der Fassung vom 26.04.2018.

Der gebilligte Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, Planzeichnung mit Textteil und Begründung, wird i.d.F. vom 26.04.2018 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar vom 28.05.2018 bis einschließlich 28.06.2018 zu den folgenden Dienstzeiten:

Montag: 9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18:00 Uhr

Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr

Die Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Lommatzsch, Am Markt 1,Zimmer 5, 01623 Lommatzsch.

Wäh­rend dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Lommatzsch vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Beteiligungsportal des Landes Sachsen eingestellt.

Dr. Anita Maaß

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lommatzsch

Bauamt

Fr. Gräfe, 035241 540 42 oder sylvia.graefe@lommatzsch.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung - Entwurf
  • Textteil - Entwurf
  • Begründung - Entwurf

Informationen

Übersicht
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