Bebauungsplan Stadt Lommatzsch Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes "Meisenweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.07.2017 bis 25.08.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplans „Meisenweg“

Der Stadtrat der Stadt Lommatzsch hat am 22.06.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Meisenweg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Von der 1. Änderung des Bebauungsplans „Meisenweg“ sind die Flurstücke 1278, 1279 und 1280 der Gemarkung Lommatzsch betroffen.

Nachdem die Planungen für eine Erweiterung des Straßennetzes in Richtung Osten (evtl. Ortsumfahrung) nicht mehr weiterverfolgt werden, soll die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Erweiterungsfläche für das Straßennetz vorgehaltene Grünfläche künftig teilweise einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden.

Der gebilligte Entwurf der Bebauungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 22.06.2017, wird vom 24.07.2017 bis einschließlich 25.08.2017 (Auslegungsfrist) in der Stadtverwaltung Lommatzsch, Am Markt 1, Zimmer, 5, 01623 Lommatzsch während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Anregungen und Hinweise zum Änderungsentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gebracht vorzubringen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Lommatzsch, 14.07.2017

Dr. Anita Maaß

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Gräfe

Telefon 035241/ 540 42

Email sylvia.graefe@lommatzsch.de

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung

Informationen

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