Bebauungsplan Stadt Löbau Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "EDEKA-Markt Promenadenring / Hartmannstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.07.2021 bis 13.08.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Löbau

Öffentliche Auslegung Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan

„EDEKA-Markt Promenadenring / Hartmannstraße“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner Sitzung am 03.06.2021 die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EDEKA-Markt Promenadenring / Hartmannstraße“ beschlossen, den Entwurf einschließlich Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die modifizierte Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes verläuft im

  • Norden mit der Flurstücksgrenze des Flurstückes 248 und mit der Grenze des Straßenflurstückes 712
  • Osten entlang der Grenze des Straßenflurstückes 712
  • Süden mit den Grenzen der Flurstücke 712, 243/4 bzw. in gerader Linie durch das Flurstück 243/4 und entlang der Grenzen der Flurstücke 243/2, 234/2 und durch das Straßenflurstück 704/6
  • Westen mit den Grenzen der Flurstücke 706/1, 244/2 und 248
  • Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 234/1, 234/2, 243/2, 244/1, 244/2, 248, 712 sowie eine Teilfläche der Flurstücke 243/4 und  704/6 der Gemarkung Löbau. Die Größe des Plangebietes beträgt 11.700 m².

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist im abgedruckten Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde am 01.11.2018 durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, auf der Grundlage des  § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB fortgesetzt. Die Vorprüfung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Eingriffsregelung findet keine Anwendung.

Die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgten Planungsziele bleiben unverändert.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt mit seiner Begründung vom

12.07.2021 bis zum 13.08.2021

in der Stadtverwaltung Löbau, Rathaus, Foyer, Altmarkt 1, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag, Mittwoch, Freitag                 8 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag                                            8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                                        8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus-SARS-CoV-2 (Infektionsschutzverordnung in der jeweiligen Fassung). Außerdem wird auf die Informationen der Stadtverwaltung Löbau auf der städtischen Internetseite zu möglichen Einschränkungen des Publikumsverkehrs in den Dienststellen verwiesen. Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfes können auch telefonisch unter 03585 450401 oder per E-Mail unter bauamt@loebau.de gestellt werden.

Darüber hinaus sind die kompletten Planungsunterlagen während des o.g. Auslegungszeitraums auch im Internet unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ loebau/startseite und auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaats Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar, mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen sind der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“ zu entnehmen, die ebenfalls ausliegt.

Löbau, 07.06.2021                                                      gez. Guido Storch 

                                                                                    Hauptamtsleiter

                                                                                    Verhinderungsvertreter Oberbürgermeister

Kontaktperson

Große Kreisstadt Löbau

Altmarkt 1

02708 Löbau

Leiter Bauamt Albrecht Gubsch

Telefon:   03585 / 450-401               Fax:  03585 / 450-402        E-Mail:    bauamt@loebau.de

Datenschutzerklärung

Informationspflicht gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Gemäß Artikel Art. 6 Abs. 1 der DSGVO  und dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung von Bauleitplanverfahren nach BauGB insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO werden die Daten benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können sowie für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die  Informationspflicht Ihnen gegenüber.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail Adresse zustimmen.

Stellungnahmen ohne persönliche Daten unterliegen ebenfalls dem Abwägungsprozess, können jedoch nicht beantwortet werden.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren Art. 13 u. 14 DSGVO

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Verantwortlicher:        Große Kreisstadt Löbau

Anschrift:                    Große Kreisstadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau

E-Mail-Adresse:          info@loebau.de

Telefonnummer:         03585 450-0

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Verantwortlicher:        Marcus Scholz

Anschrift:                    Große Kreisstadt Löbau, Altmarkt 1, 02708 Löbau

E-Mail-Adresse:         marcus.scholz@loebau.de

Telefonnummer:        03585 450-111

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens zum 

vorhabenbezogener Bebauungsplan “EDEKA-Markt Promenadenring/Hartmannstraße“ - Öffentliche Auslegung Entwurf

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 & 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 4 SächsDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten 

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Name, Adresse & sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

 Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadtrat zur Beratung & Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrolllage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentkontrolle sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen besteht des Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21. DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen der Sächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Devrientstraße 5, 01067 Dresden, saechsdsb@slt.sachsen.de.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Verträglichkeitsgutachten
  • Schallimmissionsprognose
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Verkehrs- und Erschließungskonzept
  • Allgemeine Vorprüfung Einzelfall

Informationen

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