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NABU Regionalgruppe Meißen

Anforderungen eines regionalen Naturschutzakteurs - TEIL 2

Fortsetzung zum Forumsbeitrag TEIL 1 7. Der schleichende Prozess flächenhafter Bodenerosion durch Wasser bereitet besonders im ackerbaulich genutzten Lösshügelland des Landkreises Meißen erhebliche Probleme verschiedener Art. Aus dem Grund wird als ein erster Schritt das Etablieren von wirksamen Pufferbereichen am Rand aller relevanter Nutzflächen gefordert, um dem Stoffaustrag von dort in Gewässer, Gehölze und Schutzgebiete nach Naturschutzrecht zu begegnen. Durch die Anpassung von Pachtverträgen, die die eigenen Flächen betreffen, sind die Kommunen gefordert, an dieser Stelle eine Vorbildwirkung zu erreichen. 8. Die 2017 veröffentlichen Daten zu den 39 Oberwasserkörpern (OWK) des Landkreises Meißen sind alarmierend. Der chemische Zustand aller OWK stellt sich demzufolge als "nicht gut" dar. Der ökologische Zustand ist bei 89 % "schlecht" oder "befriedigend", einen "guten" oder "sehr guten" Zustand trifft man nirgends im Landkreis Meißen an. Nachdem sich im letzten Jahr die Umweltministerkonferenz für eine Beibehaltung der WRRL aussprach und zusagte "...vor Ort Vollgas zu geben..." muss der Landkreis dies einfordern. Kommunen und Land haben zusammen den identifizierten Maßnahmenbedarf konsequent umzusetzen. 9. Neuversiegelungen im Landkreis Meißen sollten ausnahmslos und vollständig ausgeglichen werden durch entsprechende Entsiegelungen gleichen Umfangs. Das bundesweite Ziel eines Stopps der Netto-Neuversiegelung wäre damit einmal regional beispielhaft angepackt und praktiziert. Zugleich muss es für Bauherren verpflichtender Grundsatz werden, zunächst die bereits vorhandene Bausubstanz hinsichtlich Um- oder Wiedernutzung zu prüfen, bevor neu gebaut werden darf. Entsprechende Prüfschemata werden hierbei durch den Landkreis vorgegeben. Damit in Verbindung stehende Aspekte, namentlich der Verzicht auf weiteres ausgewiesenes Bauland, sind bei der Regionalplanung schwerpunktmäßig zu behandeln. 10. Öffentliche Liegenschaften innerhalb des Landkreises Meißen sind bei jeder sich bietenden Gelegenheit so zu gestalten, dass beispielhafte Referenzobjekte, u. a. für den Artenschutz an Gebäuden, entstehen. Unter der Maßgabe von Quartiererhaltung und -schaffung sollen die Standorte der Kreisverwaltung erste idealtypische Objekte dafür werden. Für Vögel gefährliche Glasflächen werden dort mustergültig entschärft. Das begleitende Grün soll überdies naturschutzfachlich aufgewertet werden, was namentlich geeignete Blühmischungen statt Einheitsgrün und ein angepasstes Pflegeregime erfordert – bedarfsweise auch einen reduzierten Mahdturnus mit dem Kosten gespart werden können. 11. Der derzeit häufig bemängelte, unzureichende naturkundliche Wissensstand weiter Bevölkerungsteile erfordert es, den Themenkomplex Biologische Vielfalt und damit verbundene ökologische Fragestellungen stärker als bisher in der Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Fortbildungen mit Bezug dazu müssen beispielsweise obligatorisch für Verwaltungen, Bildungseinrichtungen sowie Landnutzer werden. Demzufolge sollten die Arbeiten von geeigneten Umweltbildungseinrichtungen im Landkreis Meißen auch langfristig abgesichert werden.

geändert von NABU Regionalgruppe Meißen am 29. März 2019

NABU Regionalgruppe Meißen

Anforderungen eines regionalen Naturschutzakteurs - TEIL 1

Der Erhalt von Daseinsgrundlagen, die Sicherung hoher Lebensqualität der Bevölkerung und grundsätzliche Anliegen des Natur- und Artenschutzes stehen eng miteinander im Zusammenhang. Vor dem Hintergrund regt die NABU-Regionalgruppe Meißen an, die ausgewählten und nachfolgend skizzierten Aspekte schwerpunktmäßig im Rahmen der laufenden Zukunftdiskussion im Landkreis Meißen mit zu berücksichtigen. 1. Der Landkreis Meißen möge über das Land Sachsen und den Bund der EU signalisieren, dass künftig eine veränderte EU-Förderung der Landwirtschaft erwartet wird. Ohne grundsätzlich anders strukturierte Förderverfahren wird der bestehende Anspruch "Öffentliches Geld für öffentliche Leistung" nicht erfüllbar sein. In Verbindung damit ist ein eigener EU-Naturschutzfonds anzuregen, um dem Schwinden der Biologischen Vielfalt wirksam entgegentreten und die konkreten Naturschutzleistungen von Landnutzern angemessen honorieren zu können. 2. Das Sichern günstiger Erhaltungszustände und Lebensbedingungen in den NATURA 2000-Gebieten ist ein europäisch verankertes Ziel. Der rechtlich fixierte Grundschutz und ggf. Managementpläne reichen ganz offenkundig nicht aus, um die Umsetzung bzw. die nötigen Verbesserungen anzustoßen. Mittel und Wege für Organisation und Finanzierung aller dafür erforderlichen Maßnahmen müssen deshalb durch den Landkreis Meißen eingefordert werden. 3. Verstöße gegen Naturschutzrecht im Landkreis Meißen sollen konsequent geahndet werden. Die Vollzugsbehörden sind so zu ertüchtigen, dass sie dieser Pflicht tatsächlich nachkommen können. 4. Streuobstwiesen sind auch im Landkreis Meißen kennzeichnende Elemente der Kulturlandschaft mit einer herausgehobenen Bedeutung für den Natur- und Artenschutz. Diese Tatsache gilt es anzuerkennen. Dem Landkreis Meißen wird angetragen, zum Zwecke von Nutzung und Erhalt der Obstwiesen die Möglichkeiten für ein Verbundprojekt zu prüfen. Vorbilder existieren bereits in einer Reihe anderer Regionen. 5. Guten Vorbildern, beispielsweise der Stadt Nossen, folgend wird für den gesamten Landkreis Meißen vorgeschlagen, dass für jedes neu geborene Kind ein Baum in der jeweiligen Gemeinde gepflanzt wird, dessen Finanzierung auf verschiedenen Wegen möglich ist. Sofern es sich dabei um Straßenbäume handelt erfolgt die sich anschließende Pflege durch entsprechende Straßenbaulastträger bzw. den Landkreis. Ein Baumpaten-Modell kann darüber hinaus längerfristig im Interesse des Baumschutzes zum Einsatz kommen. 6. Die bewährten Gehölzschutzsatzungen sind im Landkreis Meißen wiederzubeleben. Bekanntermaßen vielfältige Funktionen von Gehölzen – Einzel-, Straßen- und Alleebäume eingeschlossen – erfordern mehr denn je einen schonenden Umgang damit. Vorsorgliche Fällungen haben künftig zu unterbleiben. Die Aufzählung wird in einem zweiten Forumsbeitrag fortgesetzt.

geändert von NABU Regionalgruppe Meißen am 29. März 2019

Elbe-Röder-Dreieck e.V.

Mit gezielten Managements die Entwicklung der Kulturlandschaft positiv voran bringen

Der Erhalt bzw. Wiederherstellung einer attraktiven und intakten Kulturlandschaft liegt im offensichtlichen Interesse eines jeden Einwohners im Landkreis. Ohne zu interpretieren, was für jeden Einzelnen bzw. die Natur attraktiv und intakt bedeutet, stelle ich folgende Thesen auf: - Der (komplexe) Zusammenhang zwischen dem "Zustand" der Kulturlandschaft und dem Lebensstil der Bevölkerung ist nicht offenkundig. - Es besteht eine teils gegensätzliche Interessenlage zwischen Grundbesitzern, Flächennutzern und der Gesellschaft. - Großflächigen negativen Wirkungen wie Nitratbelastung im Grundwasser oder dem Insektensterben lassen sich keine einzelnen Verursacher zuordnen, wenngleich die Ursachen bekannt sind. - Die kommunale Verwaltung kann kaum Einfluss auf die Gestaltung und Nutzung von privaten Grundstücken nehmen und hat für Prozesse außerhalb von Pflichtaufgaben keine (oder nur geringe) Kapazitäten. - Anreize zur Aufwertung der Kulturlandschaft sind kaum vorhanden. Bestehende Möglichkeiten sind entweder wenig bekannt und / oder mit einem umfangreichen Arbeitsaufwand verbunden. - Politische und gesellschaftliche Umbrüche benötigen sehr lange Zeiträume. In der Region "Elbe-Röder-Dreieck" im nördlichen Landkreis Meißen versuchen wir seit 2016 eine positive Entwicklung im Themenfeld Natur und Landschaft über einen gesonderten Regionalmanager voran zu bringen. Dieser beschafft Informationen, schlägt Projekte vor, begleitet die Fördermittelbeschaffung, vermittelt zwischen Projektträger, Flächennutzern und Eigentümern und berichtet öffentlich und transparent über die Aktivitäten in der Region. Inzwischen sind erste Projekte erfolgreich umgesetzt und zahlreiche weitere Projekte in Vorbereitung. Involvierte und Betroffene sind informiert oder sogar selbst aktiv eingebunden. Daraus gehen folgende Handlungsansätze für den gesamten Landkreis Meißen hervor: - Erfassen des Status quo der Kulturlandschaft im gesamten Landkreis z.B. Lage, Anzahl und Zustand Streuobstalleen - Ziele aufstellen z.B. Jedem Dorf ein Dorfladen - Bestehende Regionalmanagements mit einem Kulturlandschaftsmanager ausstatten, die Projekte regional koordinieren z.B. Förderung von Pflanzaktionen und Vermitteln zwischen Interessenträgern - Kulturlandschaftsmanager auf Landkreis-Ebene unterstützen / begleiten z.B. Wissenstransfer im gesamten Landkreis + fachliche Beratung - Transparenzoffensive zu komplexen Zusammenhängen, Zustand, Ziele und Maßnahmen z.B. Infokampagne regionale Erzeugung - regionaler KonsumFazit: Der auf Regionen ausgerichtete LEADER-Prozess ist ideal dazu geeignet, die Kulturlandschaft im ländlichen Raum gezielt voran zu bringen. Identität + Wertschöpfung + Naturschutz sind bereits jetzt die Basis der regionalen Entwicklungskonzepte. Für die inhaltliche Arbeit benötigt es jedoch gesonderte Prozessmanager, die Kapazitäten und Know-how für die fachliche Arbeit haben.

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